TEST Auktionshaus - Условия использования



1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen 1.1. Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des von dem Einzelunternehmer Dr. Valery Kardanov, An der Wurt 21, 28865 Lilienthal (nachfolgend „Betreiber“) unter der Internetadresse www.veryimportantlot.com bereitgestellten Online-Portals (nachfolgend „VERY IMPORTANT LOT“) einschließlich der darin enthaltenen Anwendungssoftware. Der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Nutzers wird hiermit widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.1.2. Nutzer im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist der Oberbegriff für registrierte Nutzer und Gäste. Nutzer können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.1.3. Registrierte Nutzer haben die Möglichkeit, lesenden Zugriff auf VERY IMPORTANT LOT zu nehmen sowie bestimmte technische Funktionen zu nutzen.1.4. Gäste sind Nutzer, die nur lesenden Zugriff auf die Teile von VERY IMPORTANT LOT haben, die keiner Registrierung bedürfen.1.5. Verbraucher im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.1.6. Unternehmer im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.1.7. Versteigerer im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind staatlich anerkannte Auktionshäuser, die als registrierte Nutzer im eigenen Namen für fremde Rechnung über VERY IMPORTANT LOT Waren versteigern.1.8. Galeristen im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind registrierte Nutzer, die als Unternehmer über VERY IMPORTANT LOT Waren aus eigenem Shop zum Erwerb anbieten.1.9. Bieter im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind registrierte Nutzer, die als Verbraucher oder Unternehmer über VERY IMPORTANT LOT Waren von Versteigerern erwerben möchten.1.10. Internet-Live-Auktionen im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind Versteigerungen im Sinne von § 156 BGB, an denen der Bieter im Zeitpunkt der Versteigerung mittels eines Fernkommunikationsmittels (z. B. PC, Smartphone oder Tablett) über VERY IMPORTANT LOT teilnimmt.1.11. Konventionelle Auktionen im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind Versteigerungen im Sinne von § 156 BGB, für die der Bieter vor Beginn der Versteigerung mittels eines Fernkommunikationsmittels (z. B. PC, Smartphone oder Tablett) über VERY IMPORTANT LOT ein Vorgebot abgibt.1.12. Online-Auktionen im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind Versteigerungen, bei denen die Ware vom Versteigerer ausschließlich über VERY IMPORTANT LOT angeboten wird und vom Bieter ausschließlich über VERY IMPORTANT LOT erworben werden kann. 2. Leistungen des Betreibers 2.1. Der Betreiber stellt mit VERY IMPORTANT LOT ein Online-Versteigerungs-Portal zur Verfügung, über welches Nutzer mittels der vom Betreiber zur Verfügung gestellten Anwendungssoftware Nutzerprofile sowie Inserate für die Versteigerung von Waren einstellen und/oder abrufen, sowie mit anderen Nutzern des Portals in Kontakt treten und an Versteigerungen teilnehmen können. Versteigerungen über VERY IMPORTANT LOT können im Format der konventionellen Auktion stattfinden. Das Einstellen von Inseraten ist ausschließlich Versteigerern und Galeristen möglich.2.2. Der Betreiber wird selbst nicht Vertragspartner der zwischen den Nutzern geschlossenen Verträge. Der Betreiber übernimmt auch keine Gewähr dafür, dass zwischen den Nutzern tatsächlich ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt. Auch die Erfüllung der zwischen den Nutzern geschlossenen Verträge erfolgt ausschließlich zwischen den Nutzern.2.3. Zur Nutzung von VERY IMPORTANT LOT ermöglicht der Betreiber dem Nutzer den Zugang zu seiner Website und stellt ihm eine geeignete Software zur Verfügung, die auf dem Server des Betreibers verbleibt. Der Funktionsumfang und die technischen Spezifikationen der Software werden in der Leistungsbeschreibung auf der Website des Betreibers näher beschrieben. Vom Betreiber nicht geschuldet ist die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Nutzers und dem Server des Betreibers.2.4. VERY IMPORTANT LOT wird unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten. Eine Verfügbarkeit zu 100 Prozent ist technisch nicht zu realisieren und kann deshalb dem Nutzer vom Betreiber nicht gewährleistet werden. Der Betreiber bemüht sich jedoch, den Dienst möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich des Betreibers stehen (Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Stillegung des Dienstes führen. Der Betreiber wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen.2.5. Die Software wird in unregelmäßigen Abständen vom Betreiber aktualisiert. Der Nutzer erhält dementsprechend nur ein Nutzungsrecht an der Software in der jeweils aktuellen Fassung. Der Nutzer hat dagegen keinen Anspruch auf Herbeiführung eines bestimmten Zustandes der Software. 3. Leistungsänderungen 3.1. Der Betreiber behält sich vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, es sei denn, dies ist für den Nutzer nicht zumutbar.3.2. Der Betreiber behält sich darüber hinaus vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, soweit er hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist; soweit er damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt; soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen; wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Nutzer ist; oder wenn die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Nutzer ist.3.3. Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf die Funktionen von VERY IMPORTANT LOT stellen keine Leistungsänderungen im Sinne dieser Ziffer dar. Dies gilt insbesondere für Änderungen rein graphischer Art und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen. 4. Nutzungsberechtigung 4.1. Nutzungsberechtigt sind natürliche Personen, juristische Personen und Personengesellschaften. Nicht unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen (insbesondere Minderjährige) dürfen VERY IMPORTANT LOT nur mit der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters nutzen. Der Betreiber behält sich vor, die Nutzung von VERY IMPORTANT LOT in diesem Fall von der Vorlage einer schriftlichen Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters abhängig zu machen.4.2. Versteigerer dürfen nur dann Inserate auf VERY IMPORTANT LOT einstellen, wenn sie über eine behördliche Erlaubnis im Sinne des § 34b GewO verfügen. Der Betreiber behält sich vor, die Nutzung von VERY IMPORTANT LOT in diesem Fall von der Vorlage eines Nachweises über eine entsprechende Erlaubnis abhängig zu machen.4.3. Galeristen dürfen nur dann Inserate auf VERY IMPORTANT LOT einstellen, wenn sie eigenes Online - Shop betreiben.4.4. Der Nutzer bestätigt mit der Abgabe seiner Einverständniserklärung zu diesen Nutzungsbedingungen, dass er bei Abschluss des Nutzungsvertrages die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt.4.5. Die Registrierung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss.4.6. Jeder Nutzer darf sich nur einmal registrieren. Seine Berechtigung zur Nutzung von VERY IMPORTANT LOT gilt nur für ihn persönlich und ist nicht übertragbar. 5. Registrierung 5.1. Mit der erfolgreichen Registrierung oder im Rahmen des lesenden Zugriffs als Gast kommt ein Nutzungsvertrag zwischen dem Betreiber und dem Nutzer über die Nutzung von VERY IMPORTANT LOT unter Geltung dieser Nutzungsbedingungen zustande.5.2. Nach Eingabe seiner Daten in das dafür vorgesehene Online-Formular kann sich der Nutzer durch Anklicken des den Registrierungsprozess abschließenden Buttons anmelden. Das Absenden der Registrierungsdaten stellt das Angebot des Nutzers auf Abschluss des Nutzungsvertrages dar, das der Betreiber annehmen kann, aber nicht annehmen muss. Der Betreiber kann das Angebot des Nutzers innerhalb von fünf Tagen nach Zugang des Antrags durch eine elektronisch (E-Mail) übermittelte Auftragsbestätigung oder durch Freischaltung des Nutzerkontos annehmen. Nimmt der Betreiber das Vertragsangebot des Nutzers nicht innerhalb der vorgenannten Frist an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots.5.3. Der Vertragstext wird vom Betreiber gespeichert. Der Nutzer kann den Vertragstext nach seiner Registrierung jedoch nicht mehr über die Internetseite des Betreibers abrufen.5.4. Vor Abgabe seiner Vertragserklärung kann der Nutzer seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren.5.5. Für den Vertragsschluss stehen zur Zeit deutsche, englische und russische Sprachen zur Verfügung.5.6. Die E-Mail-Adresse dient der Identifizierung und der persönlichen Kennzeichnung des Nutzers. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass die von ihm bei der Online-Registrierung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Betreiber versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Nutzer bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Betreiber oder von diesem mit der Abwicklung beauftragten Dritten versandten Mails zugestellt werden können.5.7. Die im Rahmen der Registrierung abgefragten Daten sind vom Nutzer vollständig und korrekt anzugeben. Der Nutzer ist verpflichtet, diese Daten (auch E-Mail-Adressen) stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Die übermittelten Daten werden vom Betreiber grundsätzlich nicht auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. 6. Vertragsschluss zwischen den Nutzern Bei VERY IMPORTANT LOT können Waren je nach Kategorie im Rahmen von konventionellen Auktionen erworben werden. Insoweit gelten für den Vertragsschluss die nachfolgenden Bestimmungen:6.1. Vertragsschluss bei konventionellen AuktionenBei konventionellen Auktionen kommt der Vertrag zwischen Bieter und Versteigerer durch Gebotsabgabe und Zuschlag mit dem Höchstbietenden zustande. Insoweit gelten die jeweiligen Versteigerungsbedingungen des Versteigerers, die dem Bieter im Zusammenhang mit der konventionellen Auktion mitgeteilt werden. Der Bieter gibt sein Gebot als Vorgebot noch vor Beginn der Versteigerung ab. Das Gebot wird erst während der Versteigerung beim Aufruf des Auktionsguts berücksichtigt.Der Bieter kann sein Gebot über VERY IMPORTANT LOT elektronisch oder per Telefon abgeben.6.1.1. Elektronische GebotsabgabeBei der elektronischen Gebotsabgabe wählt der Bieter zunächst über das hierfür vorgesehene Drop-Down-Menü den von ihm gewünschten Gebotsbetrag aus und klickt dann auf die Schaltfläche „Jetzt bieten“. In dem sich nun öffnenden Fenster werden dem Bieter die Versteigerungsbedingungen des Versteigerers angezeigt, die vom Bieter per Mouseklick bestätigt werden müssen. Durch Klick auf die Schaltfläche „Gebot bestätigen“ gibt der Bieter sein Gebot rechtsverbindlich ab. Dieses wird anschließend vom Betreiber auf elektronischem Wege an den Versteigerer weitergeleitet und bis zu einer Annahme durch den Versteigerer im Nutzerkonto des Bieters mit dem Status „Weitergeleitet“ angezeigt. Nimmt der Versteigerer das Gebot des Bieters an, so wird der Gebotsstatus im Nutzerkonto des Bieters mit „Bestätigt“ angezeigt. Übersteigt das Gebot des Bieters die übrigen Gebote oder ist das Gebot des Bieters nicht das einzige Höchstgebot, dem Versteigerer jedoch früher zugegangen als ein gleich hohes Gebot eines Mitbieters, so erhält das Gebot des Bieters den Zuschlag durch den Versteigerer.6.1.2. Telefonische GebotsabgabeBei der telefonischen Gebotsabgabe erfolgt die Abgabe des Gebots wie bei der elektronischen Gebotsabgabe mit dem Unterschied, dass der Bieter hier in dem dafür vorgesehenen Textfeld zusätzlich seine Telefonnummer für einen Rückruf durch den Versteigerer einträgt. Ist das elektronisch übermittelte Gebot des Bieters während der Versteigerung ausgeschöpft, kann der Versteigerer den Bieter unter der angegebenen Telefonnummer anrufen und anfragen, ob dieser noch ein höheres Gebot platzieren möchte. In diesem Fall kann der Bieter bei Interesse telefonisch ein höheres Gebot gegenüber dem Versteigerer abgeben. Der Betreiber schuldet insoweit lediglich die elektronische Weiterleitung der vom Bieter eingetragenen Telefonnummer an den Versteigerer. Der Betreiber kann jedoch nicht garantieren, dass der Versteigerer den Bieter im Rahmen einer laufenden Auktion tatsächlich zurückruft und übernimmt hierfür keine Haftung.6.2. Vertransschluss zwischen Interessenten und Galeristen kommt durch direkte Anfrage zustande. Der Nutzer klickt dabei auf die Schaltfläche „Anfrage senden“. Die Anfrage wird an den Galeristen per E-mail weitergeleitet. 7. Pflichten des Nutzers, Verantwortlichkeit für Inhalte 7.1. Jeder Nutzer ist für den Inhalt der Informationen, die er auf VERY IMPORTANT LOT einstellt, allein verantwortlich, insbesondere für deren Wahrheitsgehalt und rechtliche Unbedenklichkeit. Der Nutzer versichert, dass die von ihm angegebenen Daten der Wahrheit entsprechen. Der Nutzer trägt dafür Sorge, dass die von ihm eingestellten Inhalte nicht gegen diese Nutzungsbedingungen oder gegen geltendes Recht verstoßen. Verboten ist insbesondere die Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Inhalte, wenn keine Berechtigung zur Nutzung vorliegt (z.B. Fotos, zu deren Veröffentlichung im Internet der Fotograf und/oder eine abgebildete Person nicht eingewilligt hat); falscher Tatsachenbehauptungen; von Beiträgen, die darauf abzielen, andere Nutzer persönlich anzugreifen oder zu diffamieren; rassistischer, fremdenfeindlicher, diskriminierender oder beleidigender Inhalte; Jugend gefährdender Inhalte; Gewalt verherrlichender Inhalte; von Links auf Seiten, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen oder diesen Nutzungsbedingungen entsprechen.7.2. Die auf VERY IMPORTANT LOT eingestellten Inhalte sind ausschließlich dem jeweiligen Nutzer zuzuordnen und geben nicht die Ansichten des Betreibers wieder. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Inhalte übernimmt der Betreiber nicht. Jeder Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, den Wahrheitsgehalt von Inhalten kritisch zu prüfen.7.3. Nutzer haften grundsätzlich für alle Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Zugangs vorgenommen werden, soweit sie dies zu vertreten haben.7.4. Der Nutzer ist verpflichtet, VERY IMPORTANT LOT nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die die Verfügbarkeit des Portals nachteilig beeinflusst (z.B. Upload großer Dateien, Spam). Der Betreiber behält sich vor, die Datenmenge für Uploads zu beschränken, um die Verfügbarkeit des Portals zu gewährleisten. Auf eine Beschränkung von Daten-Uploads wird der Betreiber ggf. im Rahmen der Leistungsbeschreibung hinweisen.7.5. Der Nutzer erklärt und übernimmt die Verantwortung dafür, dass er das Recht besitzt, die in seinen Einträgen verwendeten Inhalte zu nutzen. Er trägt insbesondere dafür Sorge, dass durch seine Einträge keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte sowie Rechte wettbewerbsrechtlicher Natur.7.6. Für die Geheimhaltung der Zugangsdaten ist der Nutzer verantwortlich. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass sie Dritten nicht zugänglich sind. Der Nutzer hat den Betreiber umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sein Zugang von Dritten genutzt wird oder wurde.7.7. Der Versteigerer und der Galerist erklärt und übernimmt die Verantwortung dafür, dass er zur Veräußerung der von ihm bei VERY IMPORTANT LOT angebotenen Waren berechtigt ist.7.8. Versteigerer dürfen keine Gebote für Artikel abgeben, die sie selbst bei VERY IMPORTANT LOT eingestellt haben. Ferner ist es verboten, Dritte damit zu beauftragen, auf einen Artikel zu bieten, um den Preis für einen Artikel in die Höhe zu treiben.7.9. Der Versteigerer verpflichtet sich, das Auktionsergebnis bestehend aus der Bezeichnung des Auktionsguts und der Angabe des Zuschlagspreises in anonymisierter Form auf der vom Betreiber unter folgendem Link vorgehaltenen Online-Datenbank zu veröffentlichen: www.veryimportantlot.com/ergebnisse . Dazu muss der Versteigerer das Auktionsergebnis nach Auktionsende über die Schaltfläche „Ergebnisse der Auktion eintragen“ in seinem Nutzerkonto bei VERY IMPORTANT LOT in die Online-Datenbank des Bertreibers übertragen. 8. Rechte des Betreibers 8.1. Verstößt der Nutzer gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen diese Nutzungsbedingungen oder liegen dem Betreiber konkrete Anhaltpunkte hierfür vor, ist der Betreiber berechtigt ohne Vorankündigung und weitere Prüfung damit zusammenhängende Einträge des Nutzers zu löschen, Einträge im Rahmen des Bearbeitungsrechts gemäß Ziffer 9 zu ändern, eine Abmahnung auszusprechen, den Zugang des Nutzers vorübergehend oder dauerhaft zu sperren oder sonstige erforderliche und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.Welche Maßnahme der Betreiber ergreift, ist einzelfallabhängig und steht im billigen Ermessen des Betreibers.8.2. Wird ein Nutzer gesperrt, darf er VERY IMPORTANT LOT nicht mehr nutzen und sich nicht erneut registrieren.8.3. Der Betreiber behält sich ausdrücklich vor, wegen eines Verstoßes des Nutzers gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen diese Nutzungsbedingungen rechtliche Schritte einzuleiten. 9. Einräumung von Nutzungsrechten durch den Betreiber 9.1. Der Betreiber räumt dem Nutzer ein einfaches, nicht übertragbares, auf die Dauer des Nutzungsvertrages befristetes Recht ein, das vom Betreiber zur Verfügung gestellte Online-Portal und die darin enthaltene Anwendungssoftware im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen zu nutzen.9.2. Ohne die schriftliche Zustimmung des Betreibers ist es dem Nutzer nicht gestattet, die ihm zur Verfügung gestellten Inhalte Dritten zugänglich zu machen. Der Nutzer trägt dafür Sorge, dass er Dritten keine Umgehungsmöglichkeit für den Zugang zu VERY IMPORTANT LOT eröffnet.9.3. Verletzt der Nutzer schwerwiegend die vereinbarten Nutzungsrechte, kann der Betreiber die Einräumung der Nutzungsrechte außerordentlich kündigen und den Zugang zu VERY IMPORTANT LOT sperren. Dies setzt eine erfolglose Abmahnung mit angemessener Fristsetzung durch den Betreiber voraus.9.4. Die sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen bleiben unberührt. 10. Einräumung von Nutzungsrechten durch den Nutzer Der Betreiber ist berechtigt, von Nutzern zur Verfügung gestellte Inhalte und Informationen für VERY IMPORTANT LOT zu nutzen oder durch Dritte nutzen zu lassen. Der Nutzer räumt dem Betreiber unentgeltlich nicht ausschließlich und auf die Dauer des Nutzungsvertrages beschränkt die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte, insbesondere das Recht zur dauerhaften Vorhaltung und Speicherung und zur öffentlichen Zugänglichmachung, das Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht sowie das Bearbeitungs- und Verbreitungsrecht ein und sichert zu, zu dieser Nutzungsrechtseinräumung berechtigt zu sein. 11. Zahlungsabwicklung 11.1. Bieter und Käufer können die über VERY IMPORTANT LOT erworbenen Artikel direkt beim Versteigerer oder Galeristen bezahlen. Für die Zahlungsabwicklung mit dem Versteigerer gelten die Zahlungsbedingungen des jeweiligen Versteigerers. Für die Zahlungsabwicklung mit dem Galeristen gelten die Zahlungsbedingungen des jeweiligen Galeristen. 12. Vergütung 12.1. Bieter und Galeristen dürfen Grundfunktionen von VERY IMPORTANT LOT gebührenfrei nutzen. Der Erwerb von zusätzlichen Rechten auf bestimmte Services wird mit einem Pauschalpreis angeboten und gesondert vereinbart.12.2. Versteigerer haben für über VERY IMPORTANT LOT angebotene Ware eine Gebühr an den Betreiber zu zahlen. Die Höhe der Gebühr ist von der Art der gewählten Kategorie und von der Anzahl der erstellten Artikel abhängig. Die Vergütung wird fällig, wenn der Versteigerer seine Ware über VERY IMPORTANT LOT veröffentlicht. 13. Haftungsfreistellung Der Nutzer stellt den Betreiber von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte dem Betreiber gegenüber wegen Verletzung ihrer Rechte aufgrund vom Nutzer eingestellter Inhalte oder wegen dessen sonstiger Nutzung von VERY IMPORTANT LOT geltend machen. Der Nutzer übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in angemessener Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Nutzer nicht zu vertreten ist. Der Nutzer ist verpflichtet, dem Betreiber im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind. 14. Haftung des Betreibers Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die dem Bietern ggf. im Zusammenhang mit dem Kauf einer Immobilie vom Versteigerer entstehen. Im Übrigen haftet der Betreiber dem Nutzer aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:14.1. Der Betreiber haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist, aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.14.2. Verletzt der Betreiber fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Betreiber nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.14.3. Im Übrigen ist eine Haftung des Betreibers ausgeschlossen.14.4. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Betreibers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter. 15. Laufzeit, Kündigung 15.1. Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann vom Nutzer jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und vom Betreiber mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen gekündigt werden.15.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.Ein wichtiger Grund ist insbesondere: ein erheblicher Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB, der auch nach Fristsetzung nicht beseitigt oder wiederholt begangen wird und die Fortführung des Vertragsverhältnisses unmöglich oder unzumutbar macht; die Löschung einer der Parteien im Handelsregister; die erneute Registrierung während einer noch laufenden Sperrung gemäß Ziffer 7.1; wenn gegen das gesamte Vermögen der anderen Partei oder eines wesentlichen Teils dieses Vermögens ein Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet wurde oder Gründe für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen die andere Partei vorliegen, ein solches Verfahren mangels Masse abgelehnt wurde, gegen die andere Partei ein Insolvenzverfahren beantragt wurde oder von der anderen Partei eine eidesstattliche Versicherung über ihr Vermögen abgegeben wurde.15.3. Kündigungen haben schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) zu erfolgen. 16. Änderung der Nutzungsbedingungen 16.1. Der Betreiber behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Nutzer nicht zumutbar. Der Betreiber wird den Nutzer über Änderungen der Nutzungsbedingungen rechtzeitig in Textform benachrichtigen. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen Nutzungsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als vom Nutzer angenommen. Der Betreiber wird den Nutzer in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Widerspricht der Nutzer den Änderungen innerhalb der vorgenannten Frist, so besteht das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen Bedingungen fort.16.2. Der Betreiber behält sich darüber hinaus vor, diese Nutzungsbedingungen zu ändern, soweit er hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist; soweit er damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt; soweit er zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den Nutzungsbedingungen bedürfen, es sei denn, dass bisherige Nutzungsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert; wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Nutzer ist; oder wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Nutzer.16.3. Das Kündigungsrecht des Nutzers gemäß Ziffer 15 bleibt hiervon unberührt. 17. Schlussabstimmungen 17.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.17.2. Handelt der Nutzer als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Betreibers. Hat der Nutzer seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Betreibers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Nutzers zugerechnet werden können. Der Betreiber ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Nutzers anzurufen.