Spielzeug Auktion
Verkaufsbedingungen
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Auktionen als auch für den freien Verkauf und Online-Shop.
Das Auktionshaus Eppli führt Versteigerungen durch oder verkauft im Namen und für Rechnung des Auftraggebers (Auftraggeber). Eppli ist berechtigt, alle Rechte des Verpflichteten aus einem Angebot oder Kauf für sich geltend zu machen Zur Versteigerung angebotene Gegenstände sind gebraucht und können vor der Versteigerung besichtigt, anprobiert und besichtigt werden. Das Auktionshaus Eppli (ebenso wie der Spediteur) haftet nicht für Mängel an den Objekten.
Alle Angaben und Artikelbeschreibungen sind keine zugesicherten Eigenschaften und können sich ändern. Der Auktionator kann Losnummern zusammenfassen, trennen, zurückziehen oder außer der Reihe benennen. Er entscheidet, ob er die Wette annimmt oder ablehnt.
Auktionshaus Eppli haftet nicht für Fehler. Die Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Unternehmens sowie aller Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen (z. B. Rechtsmängel, Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Vertragsschluss, unerlaubter Handlung).
Mit Abgabe eines schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Gebotes und dessen Aufgeldes kommt ein unwiderruflicher Kaufvertrag zustande, der den Käufer zur Abnahme und Zahlung des Zuschlagspreises nebst Aufgeld verpflichtet. Kommt es zu einem Streit über ein Gebot oder wurde ein Gebot nicht berücksichtigt, entscheidet der Versteigerer, ob das Gebot für ungültig erklärt und das Los erneut aufgerufen wird.
Im Falle des Zuschlages gehen alle Gefahren (zB Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung) auf den Zuschlagsempfänger über. Das Eigentum geht erst nach vollständiger Zahlung des Aufgeldes zuzüglich Aufgeld auf den Bieter über.
Im Auktionspreis sind bereits 20 % Aufgeld enthalten.
Der Kaufpreis ist innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig und die Ware muss abgeholt werden (bei Vor-Ort-Auktionen innerhalb von 3 Tagen).
Bei verspäteter Zahlung erfolgt eine Mahnung und es werden zusätzlich 3 % Säumniszuschlag verrechnet. Bei weiterem Verzug kann Eppli wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Artikel können in einer neuen Auktion erneut aufgerufen werden. Etwaige Mindererlöse sowie mit der Wiederaufnahme des Gewinnspiels verbundene Kosten und Gebühren gehen zu Lasten des Teilnehmers, der seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Mit einer neuen Entscheidung erlöschen die Rechte des Bieters, der gegen die Bestimmungen der vorherigen Entscheidung verstoßen hat.
Erfolgt die Abholung durch den Käufer nicht, wird eine Lagergebühr von 5 Euro zzgl. MwSt. pro Los und Tag erhoben.
Gekaufte Artikel können erst nach Terminbestätigung abgeholt werden.
Diese Versteigerungsbedingungen gelten für alle Häuser in (Stuttgart und Leinf-Echterdingen) sowie für Versteigerungen und Verkäufe vor Ort.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart. Es gilt deutsches Recht.
Die Eigentümer des Katalogs, Bieter und Besucher sowie Käufer nach dem Verkauf versichern – sofern sie nichts anderes erklären – den Katalog und/die darin beschriebenen oder abgebildeten Objekte gelesen und zur Versteigerung gestellt zu haben. Haus aus der Zeit des Dritten Reiches nur für Zwecke der politischen Bildung, Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, Kunst oder Wissenschaft, Forschung oder Lehre, Berichterstattung über aktuelle Ereignisse oder Geschichte oder ähnliche Zwecke (StGB). Das Auktionshaus und seine Lieferanten bieten diese Gegenstände nur zu diesen Bedingungen an und verkaufen sie nur zu diesen Bedingungen.