Ausgewählte russische und griechische Ikonen des 16. bis frühen 20. Jahrhunderts
Verkaufsbedingungen
Durch die Teilnahme an der Auktion unterzieht sich der Bieter den folgenden Versteigerungsbedingungen:
I. Grundsätzliches:
Galerie Moenius AG versteigert Objekte im Auftrag, im Namen und auf Rechnung der Einlieferer, die ungenannt bleiben. Die im Katalog angegebenen Preise sind Schätzpreise. Der Aufrufpreis ist der untere Schätzpreis. Die Währung ist CHF. Der vom Versteigerer anerkannte Höchstbietende erhält den Zuschlag. Mit dem Zuschlag erlischt die Ge- währspflicht der Galerie Moenius AG. Der Ersteigerer er- hält das zugeschlagene Objekt erst nach erfolgter Bezahlung in bar, per Bank bestätigtem Scheck oder gebuchter Überweisung. Die Versteigerung wird von einem Notaraus dem Kanton Bern begleitet, der ein Ergebnisprotokoll erstellt und bei Streitigkeiten über Gebote, Zuschläge oder Auktionsablauf sofort und definitiv entscheidet.
II. Zahlung:
Der Käufer muss neben dem Zuschlagspreis noch das Aufgeld bezahlen. Dieses beträgt 20 %. Erfolgt der Zuschlag durch eine „Live-Auktion“, d.h. hat der Käufer live online mitgeboten, wird der vom Anbieter bei der Registrierung vom Bietenden bestätigte Aufpreis von 3% oder 5% auf den Zuschlagspreis berechnet.
Zum Aufgeld und dem eventuell zu bezahlendem Aufpreis bei einer Live-Auktion kommt noch die schweizerische Mehrwertsteuer von 7,7% hinzu. Bei Objekten, welche nicht mit einem * bezeichnet sind, wird die Mehrwertsteuer auf den Zuschlagspreis, das Aufgeld und den eventuell zu bezahlenden Aufpreis bei einer Live-Auktion berechnet.
Käufer, welche ihre Objekte ordnungsgemäß und rechts- gültig ausführen, erhalten die Mehrwertsteuer unter Nachweis der rechtsgültig abgestempelten Ausfuhrdeklaration zurück.
Der Ersteigerer erklärt sich damit einverstanden, dass der Versteigerer auch vom Einlieferer eine prozentuale Vergütung erhält. Bei Zahlungsverzug des Ersteigerers hat die Galerie Moenius AG die Inkasso-Legitimation und -Vollmacht.
Achtung: Bar-Zahlungen sind nur bis zu einer Höhe von 10.000,- CHF möglich! Der Adressat der Rechnung muss auch der Absender der Überweisung sein.
III. Gewährleistung:
Die zu versteigernden Objekte sind gebraucht. Ihr Erhaltungszustand wird nicht dokumentiert. Die Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und begutachtet werden. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlags befinden. Die Beschreibungen und Abbildungen im Katalog sind nach besten Wissen und Gewissen erstellt, dienen jedoch nur der Information. Galerie Moenius AG übernimmt keine Haftung für die Angaben im Katalog.
Bei Fälschungen, welche nicht vor 1900 entstanden sind und als solche von der Mehrzahl der Experten bestätigt werden, erklärt sich die Galerie Moenius AG freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung binnen 8 Wochen nach Auktionsende bereit, das Objekt zurückzunehmen und den Zuschlagspreis, das Aufgeld und die Mehrwertsteuer zu erstatten.
IV. Auktionsteilnehmer:
Vor Gebotsabgabe muss jeder Bieter seine Personalien angeben, um eine Bieternummer zu lösen. Bieter, die persönlich nicht bekannt sind, müssen sich mit offiziellem Identitätsausweis legitimieren. Galerie Moenius AG kann verlangen, dass Bankreferenzen beigebracht werden und Sicherheiten, wie eine Kreditkarte hinterlegt werden. Alle Gebote gelten als vom Bieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abgegeben. Möchte ein Bieter im Namen eines anderen Gebote abgeben, muss er dies unter Vorla- ge einer schriftlichen Vollmacht und Nennung von Namen und Anschrift des Vertretenen 24 Stunden vor Auktionsbeginn mitteilen. Der Stellvertreter haftet solidarisch mit dem Vertretenden für die Erfüllung der Verbindlichkeiten. Galerie Moenius AG kann nach eigenem Ermessen eine Person von der Auktion ausschließen und ihr den Zutritt zu den Geschäftsräumen verweigern.
V. Versteigerung:
Der Versteigerer behält sich das Recht vor, während der Versteigerung Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge aufzurufen oder zurückzuziehen. Er kann den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen oder auch verweigern. Wenn ein Gebot übersehen wurde oder Uneinigkeit über den Zuschlag besteht, kann er den Zuschlag zurücknehmen und das Objekt erneut aufrufen.Die Abgabe eines Gebots ist eine verbindliche Offerte. Der Bieter bleibt an sein Gebot gebunden, bis dieses entweder überboten oder vom Versteigerer abgelehnt wird. Bei Zuschlag unter Vorbehalt, bleibt der Bieter noch 14 Tage an sein Gebot gebunden. Doppelgebote sind sofort zu reklamieren und werden sofort wieder aufgerufen. Geben mehrere Bieter das gleiche Gebot ab, entscheidet das Los. Das schriftliche Gebot hat jedoch Vorrang, beim telefonischen Doppelgebot wird der persönlich anwesende Bieter bevorzugt. In allen Zweifelsfällen entscheidet die Auktionsleitung. Ein Recht auf Annahme eines Gebots besteht nicht. Jede Haftung für nicht berücksichtigte Gebote aller Art sowie für nicht erreichte oder nicht berücksichtigte Telefonbieter wird von der Galerie Moenius AG abgelehnt.
VI. Abholung und Versand:
Die ersteigerten Objekte müssen vom Käufer innerhalb von 14 Tagen abgeholt werden. Während oder gleich imAnschluss an die Auktion können die Objekte nur herausge- geben werden, wenn sie vollständig in bar oder mit Bank be- stätigtem Scheck VI. bezahlt wurden. Bar-Zahlungen sind nur bis zu einer Höhe von 10.000,- CHF möglich! Die in diesem Rahmen ausgestellten Rechnungen bedürfen der Nachprü- fung. Irrtum bleibt vorbehalten.Innerhalb der Frist von 14 Tagen nach Auktionsende haftet die Galerie Moenius AG für Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl bezahlter Objekte, jedoch nur bis zur Höhe des Zuschlagspreises, Aufgeldes und Mehrwertsteuer. Nach dieser Frist haftet die Galerie Moenius AG dafür nicht mehr, der Käufer muss sich dann um eine entsprechende Versicherung kümmern. Für Rahmen und Glas wird grundsätzlich nicht gehaftet.Versandwünsche müssen schriftlich angemeldet werden. Galerie Moenius AG wird sich bemühen, diesen zu entsprechen oder auf geeignete Versender hinweisen. Eine Haftung für Transportschäden wird abgelehnt.
VII. Verschiedenes:
Auktionsergebnisse und Abbildungen dürfen von der Galerie Moenius AG herausgegeben und publiziert werden. Abbildungen von Objekten dürfen zu Werbezwecken verwendet werden.
Es ist ausschließlich Schweizer Recht anwendbar.Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der Übrigen davon unberührt. Änderungen der Versteigerungsbedingungen bedürfen der Schriftform, mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.
Versteigerungsort sind die Geschäftsräume der Galerie Moenius AG, Bollstr. 61, CH-3076 Worb
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Bern.