Verkaufsbedingungen

Aufgeld
23.800
Zahlungsarten
Banküberweisung
Versand
Postdienst
Kurierdienst

Mit der persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Versteigerung sowie dem Nach- und Freihandverkauf werden die nachstehenden Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen der Firma Richter & Kafitz OHG anerkannt:1. Die Versteigerung ist öffentlich. Sie erfolgt freiwillig und wird von der Firma Richter & Kafitz in fremdem Namen und für fremde Rechnung vermittelnd ausgeführt. Die Auftraggeber sind im Verzeichnis durch individuelle Kodierung gekennzeichnet.2. Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind gebraucht und werden in dem Zustand aufgerufen, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Auktion befinden. Sie können vor der Versteigerung begutachtet und geprüft werden. Die Texte des Kataloges werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und basieren auf den Erklärungen der Auftraggeber. Richter & Kafitz übernimmt keine Haftung für offene oder versteckte Mängel sowie für Beschreibungen, Maß- und Gewichtsangaben, Angaben über Beschaffenheit, Zustand, Beschädigungen, Material, Ergänzungen, Änderungen, Zuschreibungen, Datierungen, Signaturen, Literaturverweise und sonstige schriftliche oder mündliche Erklärungen zu den Gegenständen. Ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Richter & Kafitz beruhen. Für sonstige Schäden wird nur gehaftet, wenn sie auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Schriftliche und mündliche Angaben von Richter & Kafitz stellen keine Garantien oder Beschaffenheitsangaben dar. Begründete Mängel können innerhalb eines Jahres ab Zuschlagserteilung gegenüber dem Einlieferer geltend gemacht werden.3. Die persönliche Teilnahme an der Versteigerung setzt den Besitz einer von Richter & Kafitz ausgegebenen Bieternummer voraus, deren Ausgabe nur an Personen erfolgt, die per Unterschrift und Hinterlegung von Namen und Adresse die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Richter & Kafitz akzeptieren. Dem Auktionshaus unbekannte Bieter haben sich mittels Ausweis zu legitimieren. Der Bieter kauft in eigenem Namen und für eigene Rechnung, es sei denn, er legt vor der Auktion eine Vollmacht vor, die ihn als Bieter im Auftrag eines Dritten ausweist. Für schriftliche Gebote erfolgt die Annahme der Aufträge bis spätestens einen Tag vor dem Versteigerungstermin. Bei gleichen Geboten ist das frühere Eingangsdatum maßgeblich. Das Auktionshaus kann die Bearbeitung von Geboten ablehnen. Telefonisches Bieten in der Auktion ist ab einem Limitpreis von mindestens € 300,- pro Katalognummer möglich und bedarf einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung, die das Mindestgebot des Limitpreises voraussetzt. Für das Zustandekommen der Telefonverbindung kann keine Gewähr übernommen werden.4. Die Katalognummern werden in der Regel in der angegebenen Reihenfolge aufgerufen. Der Aufruf beginnt im Normalfall zu dem im Katalog angesetzten Limitpreis, es sei denn, dass bereits höhere schriftliche Gebots-Aufträge vorliegen. Objekte „ohne Limit“ bzw. „bestens“ werden mit mindestens € 10.- zum Aufruf gebracht. Gesteigert wird um etwa zehn Prozent, mindestens aber um 5 €. Der Zuschlag wird erteilt, sobald nach dreimaligem Wiederholen des Höchstgebotes kein weiteres höheres Gebot vorliegt. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern zu trennen, zu vereinigen, zu übergehen, zurückzuziehen oder außerhalb der Reihenfolge aufzurufen. Der Versteigerer kann Gebote ablehnen. Geben mehrere Personen das gleiche Gebot ab, so entscheidet der früheste Gebotseingang, oder der Versteigerer ruft das Objekt erneut auf. Bei Unklarheit über einen Zuschlag steht es dem freien Ermessen des Versteigerers zu, den Zuschlag zu erteilen oder neu aufzurufen. Will ein Höchstbietender sein Gebot nicht gelten lassen, so kann Richter & Kafitz diesem dennoch den Zuschlag erteilen und die sich hieraus ergebenden Rechte verfolgen. Der Versteigerer kann aber auch dem nächst niedrigeren Gebot den Zuschlagerteilen oder den Gegenstand erneut aufrufen. Untergebote werden ausschließlich unter Vorbehalt angenommen, sofern sie mehr als zehn Prozent unter dem Limitpreis liegen. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, so bleibt der Bieter drei Wochen an sein Gebot gebunden. Wird ein Vorbehaltsgebot während oder nach der Auktion mindestens zum Limitpreis überboten, so wird es hinfällig.5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und zur Zahlung der ersteigerten Gegenstände. Mit dem Zuschlag gehen die Gefahr für Verluste oder Beschädigungen sowie alle Rechte und Pflichten auf den Käufer über. Der Zuschlagpreis ist der Nettobetrag, auf den ein Aufgeld in Höhe von 20 % zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (ggw. 19 %) erhoben wird. Der gesamte vom Käufer zu entrichtende Betrag wird sofort fällig und ist am Tage der Versteigerung bei Richter & Kafitz zu bezahlen. Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Bei schriftlichem oder telefonischem Bieterzuschlag wird der Gesamtbetrag sofort mit der Rechnungsstellung fällig. Anfallende Bankspesen trägt der Ersteigerer. Zahlungsverzug tritt zwei Wochen nach Rechnungsdatum ein. Vom Eintritt des Verzuges an werden Zinsen von 1 % pro beginnendem Monat erhoben. Erst mit vollständig erfolgter Bezahlung erwirbt der Ersteigerer das Recht auf die Aushändigung der erworbenen Gegenstände. Ersteigerte Ware ist bis spätestens zwei Wochen nach der Auktion abzuholen. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigungen. Auf Wunsch des Ersteigerers werden die ersteigerten Objekte mit Ausnahme nicht verschickbarer Objekte über eine Versandfirma zugestellt. Es gelten hierbei die Geschäftsbedingungen der Versandfirma, die auch die Rechnungsstellung für den Versand übernimmt. Kommt der Ersteigerer mit seiner Verpflichtung zur Abnahme in Verzug, so hat Richter & Kafitz das Recht, die ersteigerten Gegenstände auf Kosten des Käufers bei einer Spedition oder bei sich einzulagern, wofür pro Objekt und Tag eine Kostenpauschale von bis zu Euro 5,- zzgl. MwSt. anfallen kann.6. Objekte aus der Zeit des Nationalsozialismus werden ausschließlich zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Ziele und für die Wissenschaft in Forschung und Lehre zur Versteigerung gebracht.7. Für Objekte, die von Richter & Kafitz im freihändigen Verkauf angeboten werden, gelten diese Bestimmungen sinngemäß.8. Soweit sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz von Richter & Kafitz.9. Ist der Käufer Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Richter & Kafitz.10. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs findet keine Anwendung.11. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn wir haben der Geltung schriftlich ausdrücklich zugestimmt.Dr. Dr. phil. Heinz-Dietmar Richter & Dr. phil. Viviane Kafitz