Alte Kunst | Moderne & Zeitgenössische Kunst
Verkaufsbedingungen
VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN FÜR PRÄSENZAUKTIONEN
Mit der Teilnahme an der Versteigerung erkennt der Bieter nachstehende Bedingungen an:
1. Die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH versteigert öffentlich (im Sinne des § 383 Abs.3 Satz 1
BGB) und versteigert als Kommissionär (§ 383 HGB) im eigenen Namen und auf Rechnung der
Auftraggeber, die ungenannt bleiben.
2. 1. Der Versteigerer behält sich vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein
besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
2.2. Zieht ein Einlieferer einen Auftrag ganz oder teilweise zurück, so ist er für die dem Auktionator
entgangene Provision, berechnet nach dem Limit, respektive an den bereits eingegangenen Geboten,
erstattungspflichtig. Wird ein Gegenstand ohne Limit eingeliefert, so beträgt die Entschädigung
pauschal 10,00 % zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Beiden Parteien steht jedoch der
Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens offen. Wurden bereits gemäß des Auftrages Fotos
gefertigt, so sind deren Kosten ebenfalls zu erstatten. Ggf. angefallene weitere Kosten, etwa für
Gutachten, Expertisen etc. sind ebenfalls zu erstatten. Bis zur vollständigen Erfüllung dieser
Erstattungspflicht hat der Auktionator ein Zurückbehaltungsrecht an dem eingelieferten Gegenstand.
3. Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung eingehend
besichtigt und geprüft werden. Die Gegenstände sind gebraucht und werden in dem Zustand
versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden ohne Gewähr und Haftung für
offene und versteckte Mängel sowie Zuschreibungen. Auf altersbedingte Spuren (Bereibungen, kleine
Bestoßungen, u. a.) wird nicht gesondert hingewiesen. Die nach bestem Wissen und Gewissen
vorgenommenen Katalogbeschreibungen sowie zusätzliche mündliche oder schriftliche Angaben sind
keine Garantien im Rechtssinne, d. h. sie sind keine zugesicherten Eigenschaften gem. § 459 ff. BGB.
Das gilt auch für Maße, Gewichte, Vollständigkeit, Herkunft, Zeitangaben etc.
3.1. Die zur Versteigerung gelangenden und im Rahmen der Vorbesichtigung prüfbaren und zu
besichtigenden Kunstwerke und anderweitigen Objekte sind ausnahmslos gebraucht. Sie haben einen
ihrem Alter und ihrer Provenienz entsprechenden Erhaltungszustand. Beanstandungen des
Erhaltungszustandes werden im Katalog nur erwähnt, wenn sie nach Auffassung der Firma
Auktionshaus an der Ruhr GmbH den optischen Gesamteindruck des Kunstwerkes beeinträchtigen.
Veränderungen, z. B. Austrocknung des Mediums oder Veränderung aufgrund von Lichteinfall,
werden nicht angegeben und sind als normaler Zustand zu verstehen. Reinigungen und kleinere
Ausbesserungen hingegen dienen der Konservierung und sind keine wertmindernden
Veränderungen. Fehlende Angaben zum Erhaltungszustand begründen infolge dessen auch keine
Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung. Interessenten können einen Zustandsbericht für jedes
Kunstwerk anfordern. Dieser Bericht, sowie weiterer Angaben zum Versteigerungsobjekt in
mündlicher oder schriftlicher Form bzw. per Email enthalten keine abweichende Individualabrede
und bringt lediglich eine subjektive Einschätzung der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH zum
Ausdruck. Sämtliche Angaben zum Versteigerungsobjekt sind keine Garantien oder
Beschaffenheitsvereinbarungen und dienen ausschließlich der unverbindlichen Information.
In allen Fällen ist der tatsächliche Erhaltungszustand des Kunstwerkes zum Zeitpunkt seines
Zuschlages vereinbarte Beschaffenheit im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 434ff BGB). Alle
Angaben im Katalog beruhen auf den bis zum Zeitpunkt der Auktion veröffentlichten oder sonst
allgemein zugänglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wird zusätzlich ein Internet-Katalog
erstellt, sind dennoch die Angaben der gedruckten Fassung maßgeblich. Die Firma Auktionshaus an
der Ruhr GmbH behält sich vor, Katalogangaben über die zu versteigernden Kunstwerke zu
berichtigen. Diese Berichtigung erfolgt durch schriftlichen Aushang am Ort der Versteigerung und
mündlich durch den Auktionator unmittelbar vor der Versteigerung des einzelnen
Kunstgegenstandes. Die berichtigten Angaben treten an die Stelle der Katalogbeschreibung.
3.2 Gemälde, Grafiken, Aquarelle, Pastelle und sonstige Bilder werden grundsätzlich bei den
Versteigerungen der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH ohne Rahmen angeboten.
Beschädigungen an der Rahmung können nicht geltend gemacht werden.
3.3 Schadensersatzansprüche gegen die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH wegen Rechts- und
Sachmängeln sowie aus sonstigen Rechtsgründen (incl. Ersatz vergeblicher Aufwendungen sowie
Ersatz von Gutachterkosten) sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob
fahrlässigem Handeln der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH oder auf der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten durch die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH beruhen oder ihre
Ursache in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haben.
3.4 Gebote können während der Präsenzversteigerung persönlich, online oder per Telefon abgegeben
werden. Ist eine Präsenzauktion aufgrund einer behördlichen Anordnung untersagt und findet die
Auktion ausschließlich online statt, so handelt es sich ebenfalls in diesem Fall um eine Versteigerung
im Sinne des § 156 BGB bei der nach dem Zuschlag ein Widerrufsrecht ausgeschlossen ist (§ 312g
Abs. 2 Nr. 10 BGB). Im Übrigen gelten für Online-Versteigerungen Ziffer 10.
4. Vor der Abgabe eines Gebotes muss jeder Bieter unter Angaben seiner Personalien eine
Bieternummer lösen. Die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH kann, wenn ein Bieter dem
Versteigerer nicht bekannt ist, einen offiziellen Identitätsnachweis sowie Bankreferenzen und
Sicherheiten verlangen. Es liegt im Ermessen der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH eine Person
von der Auktion auszuschließen. Alle Gebote gelten als vom Bieter im eigenen Namen und auf eigene
Rechnung abgegeben. Möchte ein Bieter Gebote im Namen eines anderen abgeben, muss er dieses
24 Stunden vor Auktionsbeginn unter Nennung von Namen und Anschrift des Vertretenen und unter
Vorlage einer schriftlichen Vollmacht mitteilen. Während oder unmittelbar nach der Auktion
ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung. Irrtum bleibt vorbehalten.
5. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben
wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer
Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem
Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag
zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres
Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den
Zuschlag bestehen. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der
Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Aufträge für Schrift- oder
Telefongebote müssen zur ordnungsgemäßen Abwicklung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen; bei
telefonischen Geboten übernimmt die Auktionshaus an der Ruhr GmbH keine Gewähr dafür, dass
eine Telefonverbindung zustande kommt. Jeder Auftrag zum telefonischen Bieten kommt einem
Gebot des Limitpreises gleich. Die Telefongebote können durch die Firma Auktionshaus an der Ruhr
GmbH aufgezeichnet werden.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der
Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich von
dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der
versteigerten Sache unmittelbar auf den Ersteher über, das Eigentum geht erst bei vollständiger
Zahlung des Endpreises über.
7. Auf den Zuschlagpreis ist ein Aufgeld in Höhe von 25,21 % des Zuschlagspreises, sowie die
gesetzliche Mehrwertsteuer (30,00 % brutto) zu entrichten. Zur Abgeltung der gemäß § 26 UrhG
anfallenden Folgerechtsgebühr bei der Veräußerung eines Originalwerkes der bildenden Künste oder
eines Lichtbildwerkes trägt der Einlieferer und der Ersteigerer jeweils eine Gebühr in Höhe von 2%
des Zuschlagpreises. Die Folgerechtsgebühr fällt nur dann an, wenn die Urheber noch nicht 70 Jahre
vor dem Ende des Verkaufs verstorben sind und der Zuschlagpreis mehr als 400 € beträgt.
Nimmt der Ersteigerer persönlich an der Auktion teil, ist der Gesamtpreis mit dem Zuschlag zur
Zahlung fällig. Die Zahlung auswärtiger Ersteher, die schriftlich geboten oder vertreten gewesen sind,
gilt unbeschadet sofortiger Fälligkeit bei Eingang binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum noch nicht
als verspätet.
8. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1,5 % je angebrochenem Monat berechnet. Bei
Zahlung in fremder Währung gehen ein etwaiger Kursverlust und Bankgebühren zu Lasten des
Ersteigerers. Entsprechendes gilt für Schecks, die erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift als Erfüllung
anerkannt werden können. Die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH kann bei Zahlungsverzug
wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz wegen Nichterfüllung
verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache
nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer verpflichtet ist, einen Mindererlös gegenüber
der vorangegangenen Versteigerung und die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich
des Aufgeldes zu ersetzen.
9. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen.
Der Versteigerer haftet für verkaufte Gegenstände nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Ersteigerte Objekte werden jedoch erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert, bei Zahlung
durch Scheck erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf
Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH ist berechtigt, nicht
abgeholte Objekte drei Wochen nach Ablauf der Auktion im Namen und auf Rechnung des
Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Die Kosten trägt der Ersteigerer.
Bei einer Selbsteinlagerung durch die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH werden pro Tag und
Objekt 3,00 EUR netto für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet. Die Firma Auktionshaus an der
Ruhr GmbH behält sich vor, darüberhinausgehende Kosten dem Ersteigerer gegenüber geltend zu
machen.
10. Verweigert der Käufer Abnahme oder Zahlung oder gerät er mit der Zahlung des Kaufpreises in
Verzug, kann der Versteigerer wahlweise entweder Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz
wegen Nichterfüllung verlangen. Der Käufer gerät 10 Tage nach Rechnungsstellung in Verzug. Verlangt
der Versteigerer Erfüllung, steht ihm neben dem Kaufpreis der Verzugsschaden zu. Dazu gehören
auch ein etwaiger Währungsverlust, der Zinsverlust sowie der Kostenaufwand für die
Rechtsverfolgung. Verlangt der Versteigerer Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so ist er berechtigt,
das Versteigerungsgut bei Gelegenheit noch einmal zu versteigern. Mit dem Zuschlag erlöschen die
Rechte des Käufers aus dem früher ihm erteilten Zuschlag. Der Käufer haftet für jeden Ausfall, hat
keinen Anspruch auf einen Mehrerlös und wird zur Wiederversteigerung nicht zugelassen.
11. In den Geschäftsräumen haftet jeder Besucher – insbesondere bei Besichtigungen – für jeden von
ihm verschuldeten Schaden.
12.1 Die Firma Auktionshaus an der Ruhr bietet auch Online-Versteigerungen an.
12.2. Nach einer vorherigen Registrierung des Bieters ist dieser berechtigt, an einer Online-
Versteigerung teilzunehmen und Kaufangebote auf die zur Versteigerung angebotenen Artikel
abzugeben.
Die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH ist berechtigt, die Registrierung zu widerrufen und den
Bieter zu sperren, wenn dieser gegen die Versteigerungsbedingungen verstößt oder in der
Vergangenheit verstoßen hat. Im Übrigen behält sich die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH vor,
einen Bieter aus anderen Gründen zu sperren. Durch die Registrierung bei der Online-
Versteigerungen der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH werden die vorliegenden
Versteigerungsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung anerkannt.
12.3. Die Dauer einer Versteigerung wird auf einen bestimmten Zeitraum (Versteigerungsfrist),
gemessen anhand der ausschließlich maßgeblichen Uhrzeit, die von der Firma Auktionshaus an der
Ruhr GmbH vorgegeben wird, festgesetzt. Das voraussichtliche Auktionsende wird angezeigt. Mit dem
Auktionsende erfolgt der Zuschlag. Danach werden keine höheren Gebote mehr zugelassen. Die
eingestellten Objekte werden zu einem Anfangsgebot (Mindestgebot) ausgeboten.
12.4 Das Anfangsgebot ist eine Aufforderung, Gebote zur Ersteigerung abzugeben. Die
Mindeststeigerungsschritte werden jeweils von der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH
vorgegeben. In der Regel betragen die Steigerungsschritte bei einer Präsenzauktion 10% des
vorherigen Höchstgebotes. Dem Auktionator ob liegt es, die Steigerungsschritte auf bzw. abzurunden.
Ebenso bleibt es vorbehalten, zwischen Gebote anzunehmen oder abzulehnen.
12.5. Wird ein höherer Betrag als das Mindestangebot geboten, so stellt dieses das Höchstgebot
solange dar, bis ein höheres Angebot abgegeben wird. Das abgegebene Gebot des Bieters ist ein
Angebot auf Erteilung des Zuschlags. Dieser ist an sein Gebot gebunden, bis es durch ein wirksames,
höheres Gebot erlischt. Das bei Auktionsende vorliegende Höchstgebot wird angenommen
(Zuschlag). Dem Höchstbieter wird durch E-Mail mitgeteilt, dass er den Zuschlag erhalten hat.
12.6. Nach Mitteilung des Zuschlags hat der Ersteigerer den Gebotsbetrag innerhalb von zehn Tagen
zu entrichten und die Sache abzuholen (Zahlungs- /Abholfrist).
12.7. Endet eine Versteigerung zu einem Zeitpunkt, in dem der Zugriff auf die Online-Versteigerung
für alle Bieter aus technischen Gründen nicht möglich ist, so kann die Versteigerung abgebrochen
werden. Ein in diesem Fall vom System fehlerhaft mitgeteilter Zuschlag ist unwirksam. Der in diesem
Zeitpunkt Höchstbietende wird von der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH von dem Abbruch
unverzüglich per E-Mail unterrichtet. Die zur Versteigerung angebotenen Objekte können einer neuen
Versteigerung zugeführt werden; ein Anspruch auf Durchführung einer neuen Versteigerung besteht
nicht.
12.8. Das Eigentum an der ersteigerten Sache wird Zug um Zug gegen Bezahlung und Übergabe der
Sache übertragen.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Mülheim an der Ruhr. Für
die Rechtsbeziehung der Parteien gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des
Internationalen Privatrechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der
übrigen davon unberührt.
14. Diese Versteigerungsbedingungen regeln sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Käufer und der
Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Änderungen
der Versteigerungsbedingungen bedürfen der Schriftform.