Jubiläums-Auktion 21. – 22. Juni 2024 | Teil II
Verkaufsbedingungen
Für den gesamten Versteigerungsablauf gelten nachfolgende Versteigerungsbedingungen, die Bestandteil der zustande kom- menden Verträge werden. Mit der persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Auktion sowie am Nach- und Freiverkauf und der Vorbesichtigung werden folgende Bedingungen anerkannt:
1. Die Landshuter Rüstkammer GmbH & Co. KG führt die Versteigerung im Namen und für Rechnung seiner Einlieferer und als Kommissionär im eigenen Namen auf fremde Rechnung durch. Für die Teilnahme an der Auktion ist eine Bieternummer erforderlich, die gegen Legitimation erhältlich ist. Jeder Teilnehmer (Mindestalter: 18 Jahre) hat seinen Namen und Anschrift mitzuteilen. Grundsätzlich bietet jeder Kunde im eigenen Namen auf eigene Rechnung. Saalbieter sind für alle Zuschläge unter ihrer Bieternummer verantwortlich.
2. Die genannten Katalogpreise sind Limitpreise in Euro. Die Steigerungsrate beträgt rund 10%. Untergebote werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf an den Meistbietenden. Der Versteigerer hat das Recht, Auktionslose zu vereinen, zu trennen, vorzuziehen oder zurückzustellen. Besteht Unklarheit über einen Zuschlag oder wurde irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen, so kann der Versteigerer das Auktionslos erneut ausbie- ten. Bei gleichlautenden Geboten entscheidet das Los. Des Weiteren kann der Versteigerer einen Zuschlag verweigern, Personen von der Auktion ohne Begründung ausschließen und Hausverbot erteilen. Diebstahl wird zur Anzeige gebracht.
3. Aufgrund § 9 Versteigerungsverordnung ist eine öffentliche Besichtigungsmöglichkeit vorgeschrieben; sie ist somit Teil der Versteigerung. Alle Auktionslose können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Jeder Teilnehmer ist aufgefordert, die Vorbesichtigungsmöglichkeit zu nutzen, um sich selbst einen persönlichen Eindruck vom individuellen Zustand und Alter der Objekte zu verschaffen. Alle Auktionsobjekte sind gebraucht, haben Benutzungsspuren und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden, ohne Gewähr und Haftung für offene oder verborgene Mängel. Bei der Ansetzung des Limitpreises sind die jeweiligen Gebrauchsspuren, Abnutzung, Mängel und vermutete Fertigungszeiten berücksichtigt worden. Verkauft wird unter Ausschluss der Gewährleistung. Reklamationen nach der Auktion können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Benennung eines Mangels bedeutet nicht, dass das Objekt ansonsten mangelfrei ist. Dies gilt auch für alle Arten von Restaurierungen, Ergänzungen und sonstigen Veränderungen.
4. Die Katalogbeschreibungen, inklusive der Zustandsbeschreibung, wie auch alle fernmündlich oder schriftlich abgege- benen Erklärungen stellen keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der §§ 434, 459ff BGB dar. Sie sind lediglich als Meinungsäußerung zu betrachten, nicht aber als feststehende Tatsachen. Dies gilt insbesondere bei Angaben zu Herkunft, Alter, Originalität, Material, Zustand und Zuschreibung. Zeitbedingte Benutzungs- und Gebrauchsspuren werden nicht gesondert erwähnt. Im Falle einer ausgeführten Reklamation bzw. Wandelung ist die GmbH & Co. KG berechtigt, Bearbeitungsgebühren in Höhe von 50,00 Euro zu berechnen und direkt vom zu erstattenden Rechnungsbetrag abzuziehen.
5. Die Landshuter Rüstkammer, der Versteigerer und seine Mitarbeiter, haften bei Leistungsstörungen lediglich bei grober
Fahrlässigkeit und Vorsatz.
6. Sollte ein Kunde zur Auktion verhindert sein, so besteht die Möglichkeit des Online-Bietens und des gebührenfreien, schriftlichen und telefonischen Bietens. Hierfür ist das Gebotsformblatt aus dem Katalog zu benutzen und für die jeweilige Katalognummer ein Höchstgebot zu benennen, das nicht das Aufgeld/MwSt. enthält. Jedes Gebot ist unwiderruflich und wird nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, ein anderes Gebot zu überbieten. Schriftliche Gebote, Online-Gebote oder Telefonaufträge müssen mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn beim Versteigerer eingegangen sein, um Berücksichtigung zu finden. Telefonisches Bieten ist erst ab einem Limit von 350,00 Euro möglich und erfordert ein vorheriges, schriftliches Gebot zum Limitbetrag, welches ersatzweise herangezogen wird, wenn die Telefonverbindung mit dem Bieter nicht zustande kommt. Mit Abgabe eines Telefongebotes erklärt der Kunde sein Einverständnis zur Aufzeichnung von Telefongesprächen.
Schriftliche und telefonische Kaufaufträge werden gewissenhaft vom Versteigerer ausgeführt, allerdings ohne Gewähr. Für Übermittlungsfehler, Missverständnisse oder Irrtümer im fernschriftlichen und fernmündlichen Verkehr und für das Zustandekommen der Telefonverbindung wird keine Haftung übernommen; eventuelle Schäden hieraus sind vom Auftraggeber zu übernehmen.
Bei Nutzung von Live Bidding muss sich jeder Kunde mindestens 3 Tage vor dem Auktionstag neu registrieren lassen und muss zudem eine Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes an das Auktionshaus übermitteln. Alle Gebote, die im Wege des Live Bidding abgegeben werden, sind vollumfänglich verbindlich. Bei Zuschlägen, die im Zuge von Live Bidding ent- stehen, fällt ein erhöhtes Aufgeld an und wird mit Rechnungsstellung geltend gemacht. Bei Nutzung von Philasearch oder Antiquessearch erhöht sich das Aufgeld auf 27 % Aufgeld und bei allen anderen Plattformen auf 28% Aufgeld.
Die Landshuter Rüstkammer GmbH & Co.KG, der Versteigerer und seine Einlieferer übernehmen generell keinerlei Haftung für das Zustandekommen von Online-Registrierung, einer rechtzeitigen Übermittlung eines Gebotes bzw. die Gebotsabgabe während einer laufenden Auktion oder einem Zuschlag bei Nutzung von Live Bidding über externe Portale und Plattformen. Der Versteigerer führt alle Aufträge generell ohne Gewähr aus und schließt zudem jede Haftung für Folgeschäden jedweder Art aus. Die Rechnungsstellung per Brief, Fax oder Email an die Anschrift des Bieters reicht für das Wirksamwerden des Zuschlages aus. Fällt das Höchstgebot aus, wird das zweithöchste Gebot als verbindlich abgegebenes Gebot für einen er- neuten Zuschlag herangezogen, auch bei Rechnungsberichtigung während der Nachverkaufsphase.
7. Der Zuschlag verpflichtet den Bieter zur Zahlung und zur Abnahme. Die Bezahlung hat in Euro als Überweisung oder in Bar zu erfolgen, in Ausnahmefällen bei uns bekannten Kunden auch per Scheck. Saalbieter müssen die ersteigerte Ware noch am Auktionstag bezahlen und abnehmen; eine Aushändigung erfolgt grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang. Die ersteigerte Ware ist bei schriftlichen/telefonischen Bietern innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezah- len und in unseren Geschäftsräumen abzuholen. Ein Versand erfolgt ausschließlich auf Kundenwunsch sowie Rechnung und Gefahr des Käufers, und nicht per Nachnahme. Die Landshuter Rüstkammer GmbH & Co.KG bietet beispielsweise einen kostenpflichtigen Standartpaketversand mit DHL an. Der Käufer hat vor Durchführung seines Versandauftrages eigenverantwortlich sicherzustellen, dass das von ihm gewählte Versandunternehmen bzw. Dienstleister die ersteigerten Objekte nicht von einer Beförderung bzw. Transport ausschließt. Eine Transportversicherung muss vom Käufer in Auftrag gegeben werden. Bei Versand von Schusswaffen stimmt der Käufer bzw. Eigentümer zu, dass diese für den Versand zerlegt werden und zerlegt versandt werden können. Alle Versandangebote und Kosten sind jeweils ohne Versicherung. Jede Lagerung nach der Auktion, auch bei Zahlungsverzug des Käufers, erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Das Eigentum am ersteigerten Auktionsobjekt geht erst mit dem vollständigen Ausgleich aller Forderungen des Versteigerers an den Käufer über. Hierbei geht mit dem Zuschlag sowohl die Gefahr des zufälligen Untergangs als auch der Verschlechterung des Objektes an den Käufer über. Bei Verweigerung der Abnahme oder Zahlung und bei Verzögerungen haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden, auch ohne Mahnung. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8% verrechnet (§ 288 Abs. 1 BGB). Der Versteigerer kann in diesem Fall wahl- weise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
8. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagsbetrag und dem Aufgeld. Im Aufgeld in Höhe von 25% (bei Gebotsabgabe und Zuschlag über ein Live-Bidding-Portal fällt ein höheres Aufgeld von mindestens 27% an) ist die Mehrwertsteuer enthalten (Differenzbesteuerung nach § 25a UStG), die auch bei Ausfuhr nicht erstattungsfähig ist. Anfallende Bankspesen (u.a. Überweisungsgebühren), Transport- und Versicherungskosten sind vollständig vom Käufer zu tragen. Bezahlungen in Bar von Käuferrechnungen ab 10.000.- Euro nur mit Ausweisvorlage.
Grundsätzlich bedürfen Rechnungen, die während oder kurz nach der Auktion erstellt werden, aufgrund der Arbeits- überlastung zusätzlicher Nachprüfung und ggf. nachträglicher Berichtigung (Irrtumsvorbehalt).
9. Solange Kataloginhaber, Verkäufer und Teilnehmer an der Auktion sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin enthaltenen und abgebildeten Objekte aus der Zeit von 1933 bis 1945 nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder militärhistori- schen Forschung erwerben (§§ 86a, 86 StGB). Die Landshuter Rüstkammer GmbH & Co. KG, der Versteigerer und sei- ne Einlieferer bieten derartige Objekte nur unter diesen Voraussetzungen an und geben sie auch nur hierunter ab. Mit der Gebotsabgabe erklärt der Teilnehmer seine Kenntnis und seine Verpflichtung zur Einhaltung der Vorschriften nach § 86a StGB. Aufgrund der hohen Qualität moderner Nachfertigungen von Objekten der Zeitepoche des III. Reiches, übernimmt der Versteigerer insbesondere für die Originalität dieser Katalogpositionen generell keine Haftung. Jeder Teilnehmer hat sich vor Gebotsabgabe bzw. Kauf selbst einen persönlichen Eindruck von Zustand und Echtheit dieser Objekte zu verschaffen. Im Rahmen der Vorbesichtigung ist jeder der Firma nicht persönlich bekannte Teilnehmer aufgefordert, seine Adressdaten anzugeben.
10. Auktionslose, die mit Materialien von geschützten Tieren und Arten (z.B. Elfenbein) behaftet sind oder aus diesen bestehen, bedürfen bei der Ausfuhr aus der EU in Drittstaaten eine behördliche Genehmigung der zuständigen Behörden. Sowohl für die Ausfuhr als auch die Einfuhr ist ausschließlich der Käufer bzw. Eigentümer verantwortlich und muss eigenverantwortlich und selbstständig eine Genehmigung beantragen. Der Versteigerer kann eine Genehmigung nicht gewährleisten und auch nicht haftbar gemacht werden, wenn die erforderliche Ausfuhrgenehmigung nicht erteilt wird. Das Versagen einer Ausfuhrgenehmigung stellt keinen ausreichenden Grund für einen Rücktritt vom Auktionsgebot und Kauf dar.
Gleiches gilt für Auktionslose, die von den zuständigen Behörden als Kulturgut klassifiziert werden, und ebenfalls einer Ausfuhrgenehmigung bedürfen. Dies sind u.a. alle archäologischen Objekte aber auch Antiquitäten und antike Waffen, Militaria mit einem erhöhten Wert und/oder besonderen historischen Stellung. Es ist möglich eine kostenpflichtige Ausfuhrgenehmigung, die mehrere Monate dauern kann, zu beantragen.
11. Generell hat die Katalognummer Vorrang vor der Titelbezeichnung, bei Abweichung von Text und Bild, hat der Text Vorrang.
Bücher, Foto-, Postkarten- und Briefmarkenalben, Zigarettenbilderalben, Münzen und Schmuck, Silber- und Bronzeobjekte, Uhren, Spielzeug und Ausweise sind nicht auf Material, Echtheit, Funktion, Beschädigung und Vollständigkeit geprüft.
12. Der Auktionsteilnehmer verpflichtet sich automatisch zur sofortigen und kostenpflichtigen Abnahme und Zahlung des Limitpreises zzgl. Aufgeld/MwSt., wenn er ein Auktionsobjekt vor, während oder nach der Auktion beschädigt oder zerstört. Darüber hinaus haftet jeder Teilnehmer und Besucher für alle von ihm verursachten Schäden in den Versteigerungs- und Geschäftsräumen, auch ohne eigenes Verschulden.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Landshut/Bayern. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Teilnahme an den Auktionen der Landshuter Rüstkammer GmbH & Co.KG ist freiwillig. Wenn ein Kunde aus EU-Staaten als nicht gewerblicher Bieter an den Auktionen der Landshuter Rüstkammer GmbH & Co.KG teilnimmt, erklärt er sich ausdrücklich bereit, dass im Zuge einer durch ihn vorgenommenen Reklamation bzw. Vertragsanfechtung, auch im Wege eines Klageverfahrens ausschließlich deutsches Recht Gültigkeit besitzt und nur dieses angewandt wird.
14. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt.
Abkürzungen:
vs./rs. vorderseitig – rückseitig
GL./L. Gesamtlänge – Länge
D./Z Durchmesser – Zustand
rest./besch. restauriert – beschädigt
H./G./g Höhe – Gewicht – Gramm
vers. verschiedene.
Zustandsbewertungen – Condition of lots:
Z 1 Sehr gute bis gute Erhaltung – excellent to mint
Z 2 Gute Erhaltung mit sichtbaren Trage- und Gebrauchsspuren – good
Z 3 Deutliche Trage- und Gebrauchsspuren, beschädigt, teils unvollständig – fair to good
Z 4 Starke Mängel/Beschädigungen, unvollständig – poor to fair