A154: Kunst und Antiquitäten Teil 2
Verkaufsbedingungen
AuktionsbedingungenDurch die Teilnahme an der Auktion anerkennt der Bieter folgende Bedingungen:
1.Der Verkauf erfolgt an den Höchstbietenden. Bei Streitigkeiten über die Gültigkeit des Zuschlags entscheidet der Mitarbeiter des Stadtammannamtes. Es steht dem Versteigerer frei, ein Gebot ohne Abgabe von Gründen abzulehnen. Der Versteigerer kann Kreditkarten-Daten, einen anderen Bonitätsnachweis oder die vorgängige Zahlung eines Depots von bis zu CHF 10’000.– vom Ersteigerer verlangen. Der Versteigerer behält sich ferner das Recht vor, Nummern des Kataloges zu trennen, ausserhalb der Reihenfolge anzubieten, wegzulassen oder beizufügen. In der Regel beginnt der Ausruf der Objekte mit dem unteren Schätzpreis.
2.Die Bieter sind gehalten, vor der Auktion beim Auktionsleiter eine Bieternummer zu verlangen. Persönlich anwesende, dem Versteigerer unbekannte Bieter aus dem Ausland haben sich bereits vor der Sitzung bei der Auktionsleitung zu legitimieren sowie ein Depot von bis zu CHF 10’000.– zu hinterlegen. Aufträge und Gebote werden auch auf schriftlichem Weg entgegengenommen. Die schriftlichen Gebote sind verbindlich und können nicht mehr zurückgenommen werden. Aufträge unter der unteren Schätzung können nicht akzeptiert werden. Jeder Ersteigerer haftet persönlich für seine Käufe und kann nicht geltend machen, für Rechnung Dritter gehandelt zu haben.
3.Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Schweizer Währung oder in Euro. Bei verspäteter Begleichung der Rechnung trägt der Käufer die allfällige Währungsdifferenz. Aus Sicherheits- und Transparenzgründen müssen Rechnungsbeträge über CHF 10’000.– bar oder mittels Banküberweisung beglichen werden. Es werden keine Checks und keine Kreditkarten akzeptiert. Bei Zahlungen über PayPal fällt eine Gebühr von 4 % des Gesamtbetrages an. Die ersteigerten Gegenstände können erst nach vollständig eingegangener Überweisung (inkl. MWST)
Herausgegeben werden.Im Hinblick auf unsere Verpflichtungen den Verkäufern gegenüber müssen alle Rechnungen innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung rein netto beglichen sein. Als bezahlt innerhalb der Frist gilt der Eingang des Barbetrages oder die Überweisung via Bankauftrag. Nach Ablauf dieser Frist werden offene Rechnungen einer Inkassostelle übergeben und es wird ein Verzugszins von 15 % p.a. dem ausstehenden Betrag zugerechnet oder der Zuschlag wird gegebenenfalls ohne weitere Mitteilung annulliert. Zuzüglich zu dem Zuschlag ist vom Ersteigerer ein Aufgeld zu entrichten:bis CHF 5’000 20,0 % zzgl. MWSTab CHF 5’001.– 18,6 % zzgl. MWSTbis CHF 50’000 – 18,6 %zzgl. MWSTab CHF 50’001 – 16,6 % zzgl. MWSTLiveauctioneers.com 23,0 % zzgl. MWSTDie angegebenen %-Sätze beziehen sich auf den Zuschlag für jedes einzelne Objekt. Auf das Aufgeld hat der Käufer die MWST zu entrichten. Dieses Aufgeld gilt sowohl für Händler, Grossisten wie auch Private.Alle mit * bezeichneten Objekte sind vollumfänglich mehrwertsteuerpflichtig, d.h. bei diesen Objekten wird die MWST auf den Zuschlagspreis plus Aufgeld berechnet. Käufer, die eine rechtsgültig abgestempelte Ausfuhrdeklaration beibringen, erhalten die MWST nach Angabe der Bankverbindung rückvergütet.
4.Wird die Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages verlangen oder jederzeit auch ohne weitere Fristansetzung den Zuschlag annullieren. In jedem Fall haftet der Ersteigerer für allen aus der Nichtzahlung beziehungsweise Zahlungsverspätung entstandenen Schaden, insbesondere bei der Aufhebung des Zuschlages für einen allfälligen Mindererlös. Sei es, dass der Gegenstand einem anderen Bieter der gleichen Auktion oder einem Dritten an einer späteren Auktion zugeschlagen wird. Auf einen allfälligen Mehrerlös hat der Ersteigerer, dessen Zuschlag annulliert wurde, keinen Anspruch.
5.Das Eigentum geht erst nach erfolgter gänzlicher Begleichung der Rechnung, die Gefahr jedoch bereits mit dem Zuschlag an den Käufer über.
6.Die Gegenstände werden in dem Zustand erworben, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden. Mit erfolgtem Zuschlag hört die Gewährspflicht des Auktionshauses auf.Während der Ausstellung besteht die Möglichkeit, die Gegenstände eingehend zu besichtigen. Der Text des Kataloges wurde nach bestem Wissen und Gewissen abgefasst. Für die Angaben wird jedoch nicht gehaftet. Echtheit der Objekte, Zuschreibungen, Epochen, Kennzeichnungen, Signaturen und Daten, Zustand und allfällige Reparaturstellen sind vom Kaufinteressenten nachzuprüfen. Jegliche Gewährleistung für Rechts- und Sachmängel wird somit ausdrücklich wegbedungen.6a.Reklamationen und Haftung:«Blaue Auktion»: Die Beschreibung der Objekte in der «Blauen Auktion» erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch kann die Schuler Auktionen AG für die Katalogangaben keine Haftung übernehmen.
Die Schuler Auktionen AG behält sich das Recht vor, zur Meinungsbildung Experten oder Fachkräfte ihrer Wahl beizuziehen und sich auf diese abzustützen.
Die Schuler Auktionen AG kann für die Richtigkeit solcher Meinungen nicht verantwortlich gemacht werden. Jede Gewährleistung für Rechts- und Sachmängel wird ausdrücklich wegbedungen.«Auktion im Saal»: Die Schuler Auktionen AG erklärt sich freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung bereit, den Zuschlag Namens des Einlieferers zu annullieren sowie Zuschlagspreis, Aufgeld und MWST zurück zu erstatten, falls sich das ersteigerte Objekt als absichtliche Fälschung herausstellen sollte oder gravierende Mängel oder Ergänzungen mit Täuschungsabsicht nachträglich vom Käufer erkannt werden, die in krassem Gegensatz zur Beschreibung des Objektes im Katalog stehen.Voraussetzung dieser Rückerstattung ist, dass der Käufer gegenüber der Schuler Auktionen AG sofort und innerhalb von6 Wochen, gerechnet ab dem Datum des Zuschlags, mit eingeschriebenem Brief Mängelrüge erhebt und seine Zweifel anmeldet und/oder den Nachweis einer Fälschung gegenüber der Katalogbeschreibung erbringt. Für Objekte der Abteilungen Internationale Kunst, Schweizer Kunst, Schweizer Gemälde, Internationale Gemälde und Helvetica gilt eine Reklamationsfrist von 6 Monaten.
7.Im Kapitel «Blaue Auktion» werden die Objekte nicht ausgerufen. Die in diesem Kapitel aufgeführten Objekte können nur schriftlich oder online über www.liveauctioneers.com ersteigert werden.Das Kapitel «Blaue Auktion» erscheint in diesem Katalog optisch mit blauer Schrift, die Objekte sind mit gleichfarbigen Nummernetiketten versehen und dadurch innerhalb des Ausstellungsangebots klar als solche zu erkennen.Im gesamten Kapitel «Blaue Auktion» werden die Objekte in der Regel nur knapp beschrieben und die Erwähnung des Zustands und der Masse ist nicht zwingend. Objekte aus früheren Auktionen (Retouren) erscheinen mit dem Originaltext. Für Objekte dieses Kapitels werden keine Zustandsberichte erstellt. Die Abgabe eines Gebotes auf unbesehene Objekte geschieht auf eigene Verantwortung. Zustand, Alter, Echtheit usw. müssen vom Kaufinteressenten an Ort und Stelle anhand des Objektes überprüft werden. Jede Reklamation wird ausdrücklich zurückgewiesen.
8.Die schriftlichen Gebote werden nach ihrem zeitlichen Eingang berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt an den Höchstbietenden, so günstig wie möglich, das heisst einen Schritt über dem zweithöchsten Gebot. Gleich hohe Gebote werden nach Eingangszeit berück-sichtigt. Direkt bei Schuler Auktionen abgegebene schriftliche Gebote werden gegenüber gleich hohen schriftlichen Internetgeboten bevorzugt.Alle erfolgreichen Gebote des Kapitels «Blaue Auktion» werden ab Mittwoch der Auktionswoche mittels definitiver Rechnung beantwortet. Die schriftlichen Gebote auf Objekte im Kapitel «Blaue Auktion» müssen aus organisatorischen Gründen zwingend und bis spätestens 18:00 Uhr des letzten Ausstellungstages im Auktionshaus eingetroffen sein. Alle schriftlichen Gebote verstehen sich nur in Schweizer Franken.
9.Schuler Auktionen AG kann nicht für das Scheitern von Internetverbindungen sowie technische Probleme während der Live-Auktion verantwortlich gemacht werden. Schuler Auktionen AG ist nicht verantwortlich für nicht erfasste, fehlerhafte oder «zufällig» abgegebene Gebote.
10.Die ersteigerten Gegenstände können unmittelbar nach der Auktion oder an den zwei darauf folgenden Wochentagen abgeholt werden.Für die Aufbewahrung erworbener Objekte wird keine Gewähr geleistet. Gegenstände, welche nicht bis spätestens innerhalb zweier Wochen nach der Auktion abgeholt werden, können ohne Mahnung auf Kosten des Ersteigerers in einem Lagerhaus eingestellt werden. In diesem Fall erfolgt die Herausgabe an den Ersteigerer erst nach Begleichung der Rechnung und der Lagergebühren.
11.Die Objekte werden im Namen und für Rechnung Dritter versteigert. Die Lose werden mit der Massgabe versteigert, dass das Los den Schätzpreis erzielt, wobei der Versteigerer auch Angebote und Ausrufe unterhalb der Schätzung tätigt. Lose, welche ohne Verkauf bleiben, können zuhanden des Einlieferers zurückgenommen werden, ohne dass solches für Dritte während der Auktion erkennbar ist. Nach Abschluss derselben können Anfragen betreffend unverkaufte Lose an das Auktionshaus gerichtet werden.
12.Die vorstehenden Bedingungen sind Bestandteil jedes einzelnen an der Auktion geschlossenen Kaufvertrages. Abänderungen sind nur schriftlich gültig.
13.Die Auktion erfolgt unter Mitwirkung des Stadtammannamtes Zürich 2. Der Stadtammann sowie Kanton und Stadt Zürich haften nicht für Handlungen des Auktionators. Das Verhältnis zwischen den Parteien untersteht in allen Teilen dem Schweizerischen Recht.
14.Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.
SCHULER AUKTIONEN AG