Schmuck Teil II
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Versteigerungsbedingungen SCHMUCK, ARMBAND- und TASCHENUHREN, DESIGNERTASCHEN
1. Die vorliegenden Versteigerungsbedingungen gelten für die klassische Saalauktion sowie für die Online-Auktion «RAPP ONLINE ONLY».
2. Die Versteigerungsobjekte werden durch die Peter Rapp AG im Namen und auf Rechnung des Einlieferers bzw. Verkäufers versteigert. Die Peter Rapp AG handelt im fremden Namen und auf fremde Rechnung als direkter Stellvertreter des Einlieferers / Verkäufers.
3. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich gegen sofortige Barzahlung in Schweizer Franken. Fremde Währungen werden zum Tageskurs angenommen oder gemäss Gutschrift einer Schweizer Grossbank angerechnet. Gültig ist der Tag des Eingangs oder der Gutschrift. Die Peter Rapp AG hat das Recht, Lose zurückzuziehen, umzugruppieren oder den Zuschlag zu verweigern. Bei gleich hohen Geboten hat das früher eingegangene Vorrang, bei Missverständnissen wird das Los nochmals ausgerufen. Die Steigerungsstufen betragen minimum 5 % , maximum 10 %.
4. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, er verpflichtet sich zur Abnahme des Loses. Zur Zuschlagssumme wird ein Aufgeld von 25 % erhoben. Zuschlagspreis, Aufgeld und allfällige Mehrwertsteuer (MwSt) sind sofort zur Zahlung fällig. Wer für Dritte bietet, haftet neben dem Dritten als Solidarschuldner. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr auf den Käufer über.
5. Auf das Aufgeld sowie allfällige Porto- und Versicherungskosten sowie Zusatzdienstleistungen hat der Käufer die Schweizer Mehrwertsteuer von zurzeit 7,7 % zu entrichten. Alle im Auktionskatalog mit * bezeichneten Lose sind vollumfänglich mehrwertsteuerpflichtig. Bei diesen Losen wird die Schweizer Mehrwertsteuer von zurzeit 7,7 % auf den Zuschlagspreis plus das Aufgeld sowie allfällige Porto- und Versicherungskosten sowie Zusatzdienstleistungen verrechnet. Die MwSt entfällt, falls die ersteigerten Lose von der Peter Rapp AG ins Ausland spediert werden. Käufern mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz, welche ihre Lose in Wil persönlich übernehmen, wird die MwSt fakturiert, später aber rückvergütet, sofern sie uns eine vom Schweizer Zoll rechtskräftig bestätigte Ausfuhrbescheinigung beibringen können. Inländische Händler können den an die Peter Rapp AG bezahlten MwSt-Betrag in ihrer eigenen MwSt-Abrechnung als Vorsteuer in Abzug bringen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass die Peter Rapp AG auch vom Einlieferer eine Kommission erhält.
6. Käufer haben die Möglichkeit, ihre Gebote mit dem Rapp Live-Online-Bietsystem (bieten in Echtzeit am eigenen Computer) abzugeben. Hierfür ist eine Registrierung unter www.rapp-auktionen.ch notwendig. Nebst den Versteigerungsbedingungen
von Punkt 4 und 5 fallen für diesen Service keine zusätzlichen Gebühren an. Falls Käufer ihre Gebote nicht über das Rapp Online-Livesystem abgeben möchten und ein anderes System bevorzugen, richtet sich der Aufpreis nach den auf den entsprechenden Internetseiten veröffentlichten Geschäftsbedingungen.
7. Alle Bieter, welche der Peter Rapp AG nicht persönlich bekannt sind, müssen sich 48 Stunden vor Beginn der Auktion mittels dafür vorgesehenem Formular registrieren. Kunden müssen folgende Informationen und Unterlagen hinterlassen:
· Kopie gültiger Reisepass oder ID
· Adressnachweis
8. Die ersteigerten Lose sind umgehend nach Erhalt der Rechnung bzw. Vorausrechnung, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung der Auktion zu bezahlen. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist tritt der Käufer umgehend in Zahlungsverzug und die Peter Rapp AG ist berechtigt, Zinsen in Höhe von zurzeit 5 % p.a. zu berechnen. Die Peter Rapp AG behält sich bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei Verweigerung der Abnahme das Recht vor, entweder auf Erfüllung des Vertrages sowie auf Zahlung des Kaufpreises und Schadenersatz zu klagen oder das Kaufgeschäft aufzuheben. In diesem Fall ist die Peter Rapp AG berechtigt, über die Lose anderweitig zu verfügen, insbesondere kann sie die Lose freihändig verkaufen oder erneut versteigern oder versteigern lassen. Der Käufer haftet in jedem Fall für den entstehenden Schaden sowie für einen eventuellen Mindererlös. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen.
9. Die Aushändigung der Lose erfolgt grundsätzlich nach vollständiger Bezahlung der Auktionsrechnung. Es liegt allein im Ermessen der Peter Rapp AG, Lose gegen Rechnung zu übergeben. Die Lose werden dem Käufer durch die Peter Rapp AG versichert per Post oder auf anderem Weg zugestellt, in der Regel per Einschreibe- oder Wertsendung. Die Versandspesen und Versicherungsprämien gehen zu Lasten des Käufers.
10. Bis zur vollständigen Zahlung der ganzen Rechnung bleibt das Eigentum des Einlieferers an sämtlichen zugeschlagenen Losen vorbehalten. Sie dürfen vorher durch den Käufer weder weiterveräussert, verpfändet noch sonst wie auf Dritte übertragen werden. Jede Verrechnungseinrede ist ausgeschlossen.
11. Die zur Versteigerung gelangenden Lose sind gewissenhaft und mit grösster Sorgfalt beschrieben. Die Beschreibungen und die Abbildungen stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften dar. Begründete Beanstandungen müssen bis spätestens drei Wochen nach der Auktion bei der Peter Rapp AG eingegangen sein.
12. Die in diesem Katalog angebotenen Objekte werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Moment des Zuschlags befinden. Mit erfolgtem Zuschlag gehen
Nutzen und Gefahr der Objekte auf den Käufer über. Jeder Interessent hat an der Ausstellung/Besichtigung, die der Auktion vorausgeht, Gelegenheit, sich eingehend über den Zustand der Objekte persönlich zu orientieren. Die Beschreibung der Objekte in diesem Katalog hat nur den Charakter einer Meinungsäusserung und stellt keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Die Peter Rapp AG haftet weder für unrichtige Zuschreibungen oder unrichtige Angaben bezüglich Ursprung, Datum, Alter, Herkunft, Zustand oder Echtheit noch für andere offene oder versteckte Mängel.
12.1 Schilderungen und Beschreibungen im e-Katalog (digitaler Auktionskatalog) sowie Kopien allfälliger Abbildungen und Zertifikatkopien zuhanden schriftlicher Bieter oder Onlinebieter stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar und sind keine Garantien hinsichtlich Qualität, Quantität und Echtheit der Lose.
13. Falls ein Käufer innert der Reklamationsfrist, das heisst innerhalb 20 Tagen nach Beendigung der Auktion, dem Versteigerer aufgrund einer anerkannten Expertise schriftlich den Nachweis erbringt, dass es sich entgegen der Katalogbeschreibung
um eine Fälschung handelt, wird der Versteigerer den Kauf rückgängig machen und den Kaufpreis unter der Bedingung zurückerstatten, dass das Objekt innerhalb
der Reklamationsfrist im gleichen Zustand zurückgegeben wird, in dem es sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befunden hat. Reklamationen, die nach dem 20. Tag nach Beendigung der Versteigerung bei der Peter Rapp AG eingehen, können nicht akzeptiert werden.
14. Lose, die mehr als 1 Objekt enthalten, sind grundsätzlich von jeder Reklamation ausgeschlossen.
15. Alle Lose können zu den im Katalog angegebenen Zeiten vor der Auktion in Wil besichtigt werden. Schilderungen und Beschreibungen im e-Katalog sowie Kopien allfälliger Abbildungen und Attestkopien zuhanden schriftlicher Bieter, stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar und sind keine Garantien hinsichtlich Qualität, Quantität und Echtheit der Lose.
16. Erhaltungsgrad-Beanstandungen oder Meinungsverschiedenheiten bezüglich des Zustandes des ersteigerten Auktionsgutes werden nicht anerkannt, da die Möglichkeit der Besichtigung sowohl vor als auch während der Auktion gegeben ist.
17. Schriftliche Aufträge werden gewissenhaft und streng interessewahrend, jedoch ohne Gewähr, von der Peter Rapp AG ausgeführt. Der Auftraggeber kann Alternativgebote einreichen und die Auftragssumme begrenzen.
18. Die Peter Rapp AG ist gerne beim Versand des Auktionsgutes behilflich. Die Peter Rapp AG kann aber keine Versandaufträge in Länder vornehmen, welche spezielle Versandbestimmungen oder Sanktionen gegen die Einfuhr von bestimmten Auktionsgütern herausgegeben haben. Die Beachtung von ausländischen Zoll- und Devisenvorschriften etc. ist Sache des Käufers. Die Peter Rapp AG lehnt die Verantwortung für allfällige Folgen, die aus Widerhandlungen solcher Bestimmungen entstehen können, ausdrücklich ab.
19. Die Namen der Einlieferer und der Käufer werden grundsätzlich nicht bekanntgegeben.
20. Die Peter Rapp AG kann nicht für eine fehlerhafte oder mangelnde Internet- oder Telefonverbindung sowie für technische Probleme während der Live-Auktion (Bieten in Echtzeit übers Internet) verantwortlich gemacht werden.
21. Schadenersatzansprüche gegen die Peter Rapp AG, sei es aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsbruch oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht worden ist.
22. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand: CH-9500 Wil. Die Peter Rapp AG behält sich jedoch das Recht vor, gegen einen Schuldner gegebenenfalls auch an dessen Wohnsitz zu klagen. Sie ist zudem berechtigt, Personen ohne Angaben von Gründen von der Besichtigung und der Versteigerung auszuschliessen.
23. Die Versteigerung untersteht ausschliesslich Schweizerischem Recht.
24. Für gewisse Gegenstände, die aus Häuten oder Fellen bestimmter Tierarten hergestellt wurden, besteht das Übereinkommen. Das Auktionshaus Rapp ist weder autorisiert noch befähigt, solche Ausfuhrbescheinigungen zu erstellen. Einzig der Käufer ist dafür verantwortlich, für seine gekauften Objekte diese Bescheinigung zu erbringen. Das Auktionshaus Rapp übernimmt für solche Bescheinigungen keine Garantie und keine Kosten für allfällige Gebühren.
25. Durch die Abgabe von Geboten und Kaufaufträgen werden die vorliegenden Versteigerungsbedingungen vollumfänglich anerkannt. Sie gelten auch sinngemäss für alle Geschäfte, die ausserhalb der Versteigerungen mit Auktionsmaterial abgeschlossen werden. Für die Auslegung der vorliegenden Versteigerungsbedingungen ist der deutsche Originaltext massgebend.