SS-OGruf. Walter Schmitt - Zusatzbestimmung zur Verleihung des Totenkopfrings der SS vom 23. September 1935

Los 1840
29.04.2025 10:00UTC +02:00
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AuctioneerHermann Historica
VeranstaltungsortDeutschland, Grasbrunn / München
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ID 1414455
Los 1840 | SS-OGruf. Walter Schmitt - Zusatzbestimmung zur Verleihung des Totenkopfrings der SS vom 23. September 1935
SS-OGruf. Walter Schmitt - Zusatzbestimmung zur Verleihung des Totenkopfrings der SS vom 23. September 1935
Lindgrünes Papier, DIN A4, vervielfältigter Text, Stempelunterschrift Schmitts noch als SS-Oberführer und "Der Personalreferent beim Reichsführer-SS". Ergänzend zu Himmlers "Befehl v. 10.4.34 über die Verleihung des Totenkopfringes" erlässt der RFSS folgende Zusatzbestimmung: "SS-Angehörige, die für den Totenkopfring [.] vorgeschlagen und mit Verweisen bestraft sind, dürfen denselben erst erhalten: 1. bei Bestrafung mit einem strengen Verweis nach 2 Jahren/2. bei Bestrafung mit einem förmlichen Verweis nach 1 Jahr/3. bei Bestrafung mit einem einfachen Verweis nach 1/2 Jahr- Bei Einreichung von Verleihungsanträgen ist genauestens auf diese Bestimmung zu achten.". Unter der Unterschrift Stempel "Der Führer des SS=Oberabschnitts West i.A." sowie "SS-Sturmbannführer". Gelocht, kleine Randschäden, partiell leicht ausgeblichen.
Walter Schmitt (1879 - 1945), seit Juni 1935 SS-Oberführer, persönlicher Referent des RFSS und Chef des Personalamts der SS.
SS-OGruf. Walter Schmitt - a supplementary provision regarding the bestowal of SS Totenkopf rings, dated September 23, 1935
SS-OGruf. Walter Schmitt - a supplementary provision regarding the bestowal of SS Totenkopf rings, dated September 23, 1935
Lindgrünes Papier, DIN A4, vervielfältigter Text, Stempelunterschrift Schmitts noch als SS-Oberführer und "Der Personalreferent beim Reichsführer-SS". Ergänzend zu Himmlers "Befehl v. 10.4.34 über die Verleihung des Totenkopfringes" erlässt der RFSS folgende Zusatzbestimmung: "SS-Angehörige, die für den Totenkopfring [.] vorgeschlagen und mit Verweisen bestraft sind, dürfen denselben erst erhalten: 1. bei Bestrafung mit einem strengen Verweis nach 2 Jahren/2. bei Bestrafung mit einem förmlichen Verweis nach 1 Jahr/3. bei Bestrafung mit einem einfachen Verweis nach 1/2 Jahr- Bei Einreichung von Verleihungsanträgen ist genauestens auf diese Bestimmung zu achten.". Unter der Unterschrift Stempel "Der Führer des SS=Oberabschnitts West i.A." sowie "SS-Sturmbannführer". Gelocht, kleine Randschäden, partiell leicht ausgeblichen.
Walter Schmitt (1879 - 1945), seit Juni 1935 SS-Oberführer, persönlicher Referent des RFSS und Chef des Personalamts der SS.
Condition: II
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