Kaiser Ferdinand I. von Österreich (1793 - 1875) - 21 Circulare der k.k. Landesregierung in dem Erzherzogthume Österreich unter der Enns aus seiner Regierungszeit 1835 - 1848

Лот 406
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Лот 406 | Kaiser Ferdinand I. von Österreich (1793 - 1875) - 21 Circulare der k.k. Landesregierung in dem Erzherzogthume Österreich unter der Enns aus seiner Regierungszeit 1835 - 1848
Kaiser Ferdinand I. von Österreich (1793 - 1875) - 21 Circulare der k.k. Landesregierung in dem Erzherzogthume Österreich unter der Enns aus seiner Regierungszeit 1835 - 1848
19. August 1835: einseitig, die "Declarationen für das auf der Donau nach Wien gelangende Brennholz" betreffend.
18. Januar 1836: vierseitig, die "gefällsämtliche Behandlung des nach Wien gebrachten Stechviehes" betreffend.
12. Dezember 1836: einseitig mit Anhang, die "Beytragspflicht zur Erhaltung der die Ortschaften durchziehenden ärarischen Straßen" betreffend, der Anhang mit dreiseitiger "Uebersicht über die Straßen=Material=Erzeugungsplätze und über die ihnen zugewiesenen Straßenstrecken mit den dafür bestimmten Schotter=Quantitäten".
4. Februar 1837: einseitig, die "Bestrafung der Beschädigung der an den öffentlichen Wegen jeder Art gepflanzten Bäume oder Alleen" betreffend.
16. März 1837: einseitig, die "Befreiung der Stein= und Braunkohlen im Wechselverkehr Ungarns und Siebenbürgens mit den übrigen Provinzen der Oesterreichischen Monarchie von dem Ein= und Ausgangszolle" betreffend.
12. Juni 1837: zweiseitig, das "Verboth gegen die zu große Belastung des Fuhrwerkes mit schmalen, nicht sechs Zoll breiten Radfelgen" betreffend.
15. Juni 1837: einseitig, die "Aenderung des bisherigen Verzehrungssteuer-Tariffsatzes hinsichtlich des Brennholzes bey der Einfuhr nach Wien" betreffend.
3. August 1838: zweiseitig, die "Zulassung der Auditoriats=Practikanten zu den Richter=Prüfungenn bey den Civil=Appellations=Gerichten" betreffend.
26. September 1838: dreiseitig, die "Erfordernisse ine gehörig instruirten Gesuches um Bewilligung von Bauführungen inner den Linien Wiens" betreffend.
25. Juni 189: einseitig, "Die Entrichtung der Verzehrungsteuer für Essig bey der Einfuhr über die Linien Wiens betreffend".
27. Juli 1841: einseitig, die "Aufhebung des allgemeinen Verbothes der Pferde=Ausfuhr" betreffend.
8. März 1843: zweiseitig, "Das Durchfahren beladener Fracht= und Leiterwägen durch die innere Stadt, und das Einfahren vierspänniger Bierwägen wird gänzlich verbothen".
1. August 1844: dreiseitig, "In Betreff der zwischen Oesterreich und dem Königreiche beyder Sicilien wegen gegenseitiger Aufhebung des Abfahrtsgeldes abgeschlossenen Uebereinkunft".
13. September 1845: einseitig, die "Forderungen Oesterreichischer Privat=Gläubiger an den von Frankreich gezahlten Aversual=Fond" betreffend.
15. November 1847: "Imp. Reg. Governo die Venezia - Notificazione", einseitig und auf Italienisch, die Anerkennung von Beglaubigungen von Dokumenten der Hypothekenämter betreffend.
28. Mai 1848: zweiseitig, die "Einsammlung und die Abfuhr der zur Bestreitung der Staatsbedürfnisse einfließenden freiwilligen Gelder" betreffend.
6. Juli 1848: einseitig und auf Italienisch, "Proclama" des "Governatore Civile e Militare della Dalmazia" mit der Bekanntgabe, die deutsche Nationalversammlung in Frankfurt habe Erzherzog Johann zum Reichsverweser ernannt.
29. September 1848: einseitig, die Aufnahme eines Kredits von 2.000.000 Gulden betreffend, wodurch "die vom Drucke der Zeit betroffenen Gewerbetreibenden in so lange zu unterstützen [sind], bis Gewerbe und Handel eine günstige Wendung genommen haben".
11. Oktober 1848: einseitig, die Befreiung von der "Verzehrungssteuer" von Getreideprodukten "mit Rücksicht auf die gegenwärtigen Verhältnisse" betreffend.
12. Oktober 1848: einseitig, Erklärung des Gemeinderathes in Wien, Mitglieder des Gemeinderats hätten sich künftig neben der bisherigen Legitimationskarte auch mit einer besonderen Vollmacht auszuweisen.
26. November 1848 (nur sieben Tage vor seiner Regierungsübergabe an seinen Neffen Franz Joseph!): einseitiges Circular der "k.k. Nieder-Oesterr. Landesregierung" mit dem Verbot der "Ausfuhr von Monturstüchern, Fußbekleidungen, Waffen und Munition in das im Aufstande gebriffene Königreich Ungarn".
Überwiegend Holzschnitte, teils fleckig oder mit Randläsuren.
Emperor Ferdinand I of Austria (1793 - 1875) - 21 circulars from his reign period, 1835 - 1848
Emperor Ferdinand I of Austria (1793 - 1875) - 21 circulars from his reign period, 1835 - 1848
19. August 1835: einseitig, die "Declarationen für das auf der Donau nach Wien gelangende Brennholz" betreffend.
18. Januar 1836: vierseitig, die "gefällsämtliche Behandlung des nach Wien gebrachten Stechviehes" betreffend.
12. Dezember 1836: einseitig mit Anhang, die "Beytragspflicht zur Erhaltung der die Ortschaften durchziehenden ärarischen Straßen" betreffend, der Anhang mit dreiseitiger "Uebersicht über die Straßen=Material=Erzeugungsplätze und über die ihnen zugewiesenen Straßenstrecken mit den dafür bestimmten Schotter=Quantitäten".
4. Februar 1837: einseitig, die "Bestrafung der Beschädigung der an den öffentlichen Wegen jeder Art gepflanzten Bäume oder Alleen" betreffend.
16. März 1837: einseitig, die "Befreiung der Stein= und Braunkohlen im Wechselverkehr Ungarns und Siebenbürgens mit den übrigen Provinzen der Oesterreichischen Monarchie von dem Ein= und Ausgangszolle" betreffend.
12. Juni 1837: zweiseitig, das "Verboth gegen die zu große Belastung des Fuhrwerkes mit schmalen, nicht sechs Zoll breiten Radfelgen" betreffend.
15. Juni 1837: einseitig, die "Aenderung des bisherigen Verzehrungssteuer-Tariffsatzes hinsichtlich des Brennholzes bey der Einfuhr nach Wien" betreffend.
3. August 1838: zweiseitig, die "Zulassung der Auditoriats=Practikanten zu den Richter=Prüfungenn bey den Civil=Appellations=Gerichten" betreffend.
26. September 1838: dreiseitig, die "Erfordernisse ine gehörig instruirten Gesuches um Bewilligung von Bauführungen inner den Linien Wiens" betreffend.
25. Juni 189: einseitig, "Die Entrichtung der Verzehrungsteuer für Essig bey der Einfuhr über die Linien Wiens betreffend".
27. Juli 1841: einseitig, die "Aufhebung des allgemeinen Verbothes der Pferde=Ausfuhr" betreffend.
8. März 1843: zweiseitig, "Das Durchfahren beladener Fracht= und Leiterwägen durch die innere Stadt, und das Einfahren vierspänniger Bierwägen wird gänzlich verbothen".
1. August 1844: dreiseitig, "In Betreff der zwischen Oesterreich und dem Königreiche beyder Sicilien wegen gegenseitiger Aufhebung des Abfahrtsgeldes abgeschlossenen Uebereinkunft".
13. September 1845: einseitig, die "Forderungen Oesterreichischer Privat=Gläubiger an den von Frankreich gezahlten Aversual=Fond" betreffend.
15. November 1847: "Imp. Reg. Governo die Venezia - Notificazione", einseitig und auf Italienisch, die Anerkennung von Beglaubigungen von Dokumenten der Hypothekenämter betreffend.
28. Mai 1848: zweiseitig, die "Einsammlung und die Abfuhr der zur Bestreitung der Staatsbedürfnisse einfließenden freiwilligen Gelder" betreffend.
6. Juli 1848: einseitig und auf Italienisch, "Proclama" des "Governatore Civile e Militare della Dalmazia" mit der Bekanntgabe, die deutsche Nationalversammlung in Frankfurt habe Erzherzog Johann zum Reichsverweser ernannt.
29. September 1848: einseitig, die Aufnahme eines Kredits von 2.000.000 Gulden betreffend, wodurch "die vom Drucke der Zeit betroffenen Gewerbetreibenden in so lange zu unterstützen [sind], bis Gewerbe und Handel eine günstige Wendung genommen haben".
11. Oktober 1848: einseitig, die Befreiung von der "Verzehrungssteuer" von Getreideprodukten "mit Rücksicht auf die gegenwärtigen Verhältnisse" betreffend.
12. Oktober 1848: einseitig, Erklärung des Gemeinderathes in Wien, Mitglieder des Gemeinderats hätten sich künftig neben der bisherigen Legitimationskarte auch mit einer besonderen Vollmacht auszuweisen.
26. November 1848 (nur sieben Tage vor seiner Regierungsübergabe an seinen Neffen Franz Joseph!): einseitiges Circular der "k.k. Nieder-Oesterr. Landesregierung" mit dem Verbot der "Ausfuhr von Monturstüchern, Fußbekleidungen, Waffen und Munition in das im Aufstande gebriffene Königreich Ungarn".
Überwiegend Holzschnitte, teils fleckig oder mit Randläsuren.
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