PROZESSAKTE DES FERNANDO DE BURGOS MARÍN VECINO DE LORCA UND AKTENFRAGMENT MIT RANKENORNAMENTIK

Лот 2207
14.03.2020 10:00UTC +01:00
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Лот 2207 | PROZESSAKTE DES FERNANDO DE BURGOS MARÍN VECINO DE LORCA UND AKTENFRAGMENT MIT RANKENORNAMENTIK
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PROZESSAKTE DES FERNANDO DE BURGOS MARÍN VECINO DE LORCA UND AKTENFRAGMENT MIT RANKENORNAMENTIK Granada 1536 Tinte, polychrome, gold gehöhte Malerei, Goldinitialen auf blauem Fond, mit Siegel sowie Einzelseite mit polychromer, gold gehöhter Ornamentierung, Goldinitiale, Text, auf Pergament. 21 x 22 cm, 30 x 20 cm. Handgeschriebene Anklageschrift mit Miniatur und kunstvoller Bordüre sowie Widmung an Kaiser Karl V. Part. fleckig und beschädigt Bei dem vorliegenden Schriftstück handelt es sich um einen Vollstreckungsbrief der Adelsrechte und Privilegien des Fernando de Burgos Marin nahe Lorcas (Murcia), der am 17. Juni 1536 von der Chancillería von Granada ausgestellt wurde. Die Chancillería ist ein Kanzleiamt mit Gerichtbarkeit über die Belange der sogenannten Hidalgos, das 1494 neben der Chancillería von Valladolid eingerichtet wurde und innerhalb des spanischen Hoheitsgebiets die Aufgabe der Rechtsprechung des adligen Rittertums südlich des Flusses Tajo innehatte, während die Chancillería von Valladolid die Gerichtsbarkeit nördlich des Tajo übernahm. Die Prozessakten über den Hidalgo Fernando de Burgos Marín schildern mehrere Streitfälle und Urteile, die dem Gericht der Chancillería von Granada vorgelegt und einer erneuten Untersuchung auf ihre Richtigkeit hin, im Sinne eines Berufungsverfahrens, unterzogen werden. Am 8. Juni 1528 legt Fernando de Burgos dem Consejo (Stadtrat) von Lorca ein Schreiben des Königs Ferdinand vor, das ihn aufgrund seiner militärischen Dienste in der Einnahme des Gebiets von Granada, Guadix und Almeria im Kampf gegen die Mauren als Hidalgo bestätigt. Die Mitglieder des Stadtrates erkennen den ausgestellten Adelsbrief nicht an und werfen Fernando de Burgos vor seine Pflichten, insbesondere seine militärischen Pflichten als adliger Ritter verletzt zu haben und somit auch seine Privilegien der Steuerbefreiung gefährden würden. Innerhalb dieser Prozessakten werden die Pflichten des Hidalgos ein Pferd zu unterhalten, Waffen zu besitzen, um in Zeiten des Krieges dem Ruf des Königs zu folgen, angezweifelt. Ferner wird Fernando de Burgos Marin vom Gericht des Concejos von Lorca zur Zahlung von Steuern verurteilt und sein Besitz gepfändet. Dieses Urteil ersucht der Hidalgo von der höheren Gerichtsinstanz der Chancillería von Granada auf Grundlage seines Adelsstatus anzufechten, welches ein endgültiges Urteil fällen soll. Im Laufe des 14. Jahrhunderts entwickelten sich gewisse Richtlinien zum Nachweis adliger Vorfahren, die mindestens drei Generationen zurückreichen mussten. Vorgelegt konnten diese Beweise in Form von Zeugenaussagen, die den Angeklagten oder seine Familie persönlich kannten oder auf Grundlage von schriftlichen Dokumenten, die dies belegen konnten. Im 15. Jahrhundert ergab sich verstärkt die Notwendigkeit einer Bestätigung der Nobilität aufgrund der Hidalgos, die sich in einem Gebiet niederließen, das fernab der Heimatstadt lag, in dem weder der Ruf und Status des Ritters noch des Vaters oder Großvaters bekannt waren. Auch Fernando de Burgos zog es nach Lorca aus seiner Heimatstadt und seine ehrenvolle Ahnenlinie (pureza de sangre) des Vaters Lazaro de Burgos Marin und des Großvaters Garcia Marin Villahuelo sowie der gute Ruf der Familie konnten mit Zeugenaussagen sowie einem amtlichen Dokument nachgewiesen werden. Im weiteren Prozessverlauf führten ebenso Urkunden und Zeugenaussagen zu einer Klärung einer Teilnahme des Hidalgos an zahlreichen Kriegen und Schlachten im Dienste des Königs. Die Chancillería von Granada entscheidet letztlich zugunsten des Hidalgos Fernando de Burgos und befiehlt die Rückgabe seiner gepfändeten Güter. Weiter wird Fernando de Burgos erneut seine Nobilität offiziell von der Chancillería von Granada bestätigt und in diesem Dokument festgehalten. Welche Bedeutung diese Prozesse für die adligen Ritter hatten, wird durch die mit dem Adelstum verbundenen politischen, sozialen und wirtschaftlichen Privilegien, die ein Hidalgo besaß deutlich. Sofern er ein ehrenvoller adliger Ritter (honrado escudero) war, war er von der Zahlung von Steuern und Abgaben befreit und konnte nicht wegen finanzieller Schulden gerichtlich belangt werden. Prozessakten der Chancillerías von Granada und Valladolid, die die Nobilität eines Hidalgos prüften, sind insofern ein bedeutendes historisches Zeugnis, da Sie von den militärischen Taten des Ritters berichten, diese durch Zeitzeugen bekräftigen, und Auskunft über den Angeklagten sowie seiner Vorfahren geben.
PROZESSAKTE DES FERNANDO DE BURGOS MARÍN VECINO DE LORCA UND AKTENFRAGMENT MIT RANKENORNAMENTIK Granada 1536 Tinte, polychrome, gold gehöhte Malerei, Goldinitialen auf blauem Fond, mit Siegel sowie Einzelseite mit polychromer, gold gehöhter Ornamentierung, Goldinitiale, Text, auf Pergament. 21 x 22 cm, 30 x 20 cm. Handgeschriebene Anklageschrift mit Miniatur und kunstvoller Bordüre sowie Widmung an Kaiser Karl V. Part. fleckig und beschädigt Bei dem vorliegenden Schriftstück handelt es sich um einen Vollstreckungsbrief der Adelsrechte und Privilegien des Fernando de Burgos Marin nahe Lorcas (Murcia), der am 17. Juni 1536 von der Chancillería von Granada ausgestellt wurde. Die Chancillería ist ein Kanzleiamt mit Gerichtbarkeit über die Belange der sogenannten Hidalgos, das 1494 neben der Chancillería von Valladolid eingerichtet wurde und innerhalb des spanischen Hoheitsgebiets die Aufgabe der Rechtsprechung des adligen Rittertums südlich des Flusses Tajo innehatte, während die Chancillería von Valladolid die Gerichtsbarkeit nördlich des Tajo übernahm. Die Prozessakten über den Hidalgo Fernando de Burgos Marín schildern mehrere Streitfälle und Urteile, die dem Gericht der Chancillería von Granada vorgelegt und einer erneuten Untersuchung auf ihre Richtigkeit hin, im Sinne eines Berufungsverfahrens, unterzogen werden. Am 8. Juni 1528 legt Fernando de Burgos dem Consejo (Stadtrat) von Lorca ein Schreiben des Königs Ferdinand vor, das ihn aufgrund seiner militärischen Dienste in der Einnahme des Gebiets von Granada, Guadix und Almeria im Kampf gegen die Mauren als Hidalgo bestätigt. Die Mitglieder des Stadtrates erkennen den ausgestellten Adelsbrief nicht an und werfen Fernando de Burgos vor seine Pflichten, insbesondere seine militärischen Pflichten als adliger Ritter verletzt zu haben und somit auch seine Privilegien der Steuerbefreiung gefährden würden. Innerhalb dieser Prozessakten werden die Pflichten des Hidalgos ein Pferd zu unterhalten, Waffen zu besitzen, um in Zeiten des Krieges dem Ruf des Königs zu folgen, angezweifelt. Ferner wird Fernando de Burgos Marin vom Gericht des Concejos von Lorca zur Zahlung von Steuern verurteilt und sein Besitz gepfändet. Dieses Urteil ersucht der Hidalgo von der höheren Gerichtsinstanz der Chancillería von Granada auf Grundlage seines Adelsstatus anzufechten, welches ein endgültiges Urteil fällen soll. Im Laufe des 14. Jahrhunderts entwickelten sich gewisse Richtlinien zum Nachweis adliger Vorfahren, die mindestens drei Generationen zurückreichen mussten. Vorgelegt konnten diese Beweise in Form von Zeugenaussagen, die den Angeklagten oder seine Familie persönlich kannten oder auf Grundlage von schriftlichen Dokumenten, die dies belegen konnten. Im 15. Jahrhundert ergab sich verstärkt die Notwendigkeit einer Bestätigung der Nobilität aufgrund der Hidalgos, die sich in einem Gebiet niederließen, das fernab der Heimatstadt lag, in dem weder der Ruf und Status des Ritters noch des Vaters oder Großvaters bekannt waren. Auch Fernando de Burgos zog es nach Lorca aus seiner Heimatstadt und seine ehrenvolle Ahnenlinie (pureza de sangre) des Vaters Lazaro de Burgos Marin und des Großvaters Garcia Marin Villahuelo sowie der gute Ruf der Familie konnten mit Zeugenaussagen sowie einem amtlichen Dokument nachgewiesen werden. Im weiteren Prozessverlauf führten ebenso Urkunden und Zeugenaussagen zu einer Klärung einer Teilnahme des Hidalgos an zahlreichen Kriegen und Schlachten im Dienste des Königs. Die Chancillería von Granada entscheidet letztlich zugunsten des Hidalgos Fernando de Burgos und befiehlt die Rückgabe seiner gepfändeten Güter. Weiter wird Fernando de Burgos erneut seine Nobilität offiziell von der Chancillería von Granada bestätigt und in diesem Dokument festgehalten. Welche Bedeutung diese Prozesse für die adligen Ritter hatten, wird durch die mit dem Adelstum verbundenen politischen, sozialen und wirtschaftlichen Privilegien, die ein Hidalgo besaß deutlich. Sofern er ein ehrenvoller adliger Ritter (honrado escudero) war, war er von der Zahlung von Steuern und Abgaben befreit und konnte nicht wegen finanzieller Schulden gerichtlich belangt werden. Prozessakten der Chancillerías von Granada und Valladolid, die die Nobilität eines Hidalgos prüften, sind insofern ein bedeutendes historisches Zeugnis, da Sie von den militärischen Taten des Ritters berichten, diese durch Zeitzeugen bekräftigen, und Auskunft über den Angeklagten sowie seiner Vorfahren geben.
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